Diskussion:Strafprozessordnung (Deutschland)
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Die aktuelle Fassung ist auf den 1. Juli vordatiert. Das hat zwei Gründe: a) Es ist nur noch eine Woche bis zum 1. Juli. b) Die Änderungen, die am 26. Juni durch das Telekommunikationsgesetz nach § 151 eingetreten sind, basieren auf den Änderungen der am 1. Juli eintretenden Fassung. Insofern ist für den kurzen Übergangszeitraum von einer Woche, wohl eine Vordatierung hinzunehmen. --130.75.128.107 18:20, 25. Jun 2004 (CEST)