Submissionsbetrug
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Der Submissionsbetrug ist eine besondere Erscheinungsform des Betrugs. Er umfasst als Straftat den Tatbestand, wenn mehrere Personen bzw. Unternehmen untereinander im Rahmen einer Ausschreibung die Preise rechtswidrig absprechen und dadurch für den Angebotsanfordernden kein Marktpreis zustand kommt, wodurch er in der Regel mehr zahlen muss.
Dieser Straftatbestand gehört zur so genannten Wirtschaftskriminalität. Nach h.M. schützt der allgemeine Betrugstatbestand das Vermögen.
In Deutschland ist der Submissionsbetrug nach § 263 StGB strafbar und wird im einfachen Fall nach Absatz 1 mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe, bei einem Regelfallfall des Absatzes 3 mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bedroht. Ein Regelfall besteht bspw., wenn der Täter einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht.
Zu unterscheiden ist der Submissionsbetrug von der Wettbewerbsbeschränkenden Absprache bei Ausschreibungen, die nach § 298 StGB strafbar ist. Demnach macht sich bereits derjenige strafbar, der bei einer Ausschreibung über Waren oder gewerbliche Leistungen ein Angebot abgibt, das auf einer rechtswidrigen Absprache beruht, die darauf abzielt, den Veranstalter zur Annahme eines bestimmten Angebots zu veranlassen. Die Verwirklichung dieses Straftatbestandes wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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