Technikklausel
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Eine Technikklausel ist ein Verweis in Gesetzen, Vorschriften oder Verträgen, die einen Stand an Erkenntnissen von Wissenschaft und Technik widerspiegeln. Sie definieren sich unter anderem durch technische Normen und wissenschaftliche Veröffentlichungen.
Es gibt im deutschen Sprachraum drei hauptsächliche Stufen:
- Die Anerkannten Regeln der Technik sind die Regeln, die sich praktisch bewährt haben.
- Der Stand der Technik beschreibt technische Möglichkeiten zu einem bestimmten Zeitpunkt.
- Der Stand von Wissenschaft und Technik ist die dritte und höchste Stufe der Leistungsskala, damit werden technische Spitzenleistungen umschrieben, die wissenschaftlich gesichert sind. (z.B. für viele atomrechtliche Sachverhalte; der Begriff Stand der Wissenschaft und Technik kommt im Atomgesetz insgesamt 13 mal vor!)
[Bearbeiten] Weitere
Die Beste erhältliche Technik tritt hauptsächlich im Gemeinschaftsrecht der Europäischen Union auf.
[Bearbeiten] Weblinks
- uni-kiel.de - Vorlesung Umweltrecht im Überblick (pdf)
- Notwendiges Wissen vom Recht für Prüfingenieure