Diskussion:Teilwert
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[Bearbeiten] Teilwertfiktionen
Ich würde den Begriff Teilwertfiktionen durch den Begriff Teilwertvermutungen ersetzen, denn die Einkommensteuerrichtlinien benutzen diesen Begriff. Dann sollte man darauf hinweisen, dass die Teilwertvermutungen einen Orientierunsmaßstab bilden, der auf Grund der Besonderheiten des Einzelfalls widerlegt werden kann.
Die verschiedenen Teilwertvermutungen sollten bei Wikipedia auch auftauchen, oder? Sollte man das hier integrieren oder einen eigenen Artikel schreiben? --Mundanus 13:43, 25. Feb. 2007 (CET)
[Bearbeiten] Quelle
"Begriff aus dem Steuerrecht (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG)"
Hier würde ich etwas genauer sein wollen:
Entweder "aus dem Steuerrecht", dann aber § 10 S. 1+2 BewG. Oder "aus dem Einkommenensteuerrecht". --ecro