Tertiogenitur
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Als Tertiogenitur (lat.) bezeichnet man ein historisches Rechtskonstrukt; es bezeichnet eine Abfindung, die dem Drittgebornen oder dessen Linie nach der Bestimmung mancher fürstlichen Hausgesetze gewährt wird, meistens ein Vermögenskomplex, früher auch zuweilen eine Entschädigung an Land und Leuten, wie dieses z. B. in dem habsburgischen Haus der Fall gewesen ist, dessen Primogenitur die österreichische Monarchie, während die Sekundogenitur Toscana, die Tertiogenitur Modena war.