Diskussion:Thüringer Landtag
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Sind denn nicht sogar alle EU-Bürger, die die genannten Bedingungen erfüllen, wahlberechtigt? Weiß nicht genau... --Wikibenutzer 16:09, 28. Sep 2004 (CEST)
Die Verfassung Thüringens sagt Folgendes:
Artikel 46
(1) ...
(2) Wahl- und stimmberechtigt sowie wählbar ist jeder Bürger, der das 18. Lebensjahr vollendet und seinen Wohnsitz im Freistaat hat.
Artikel 104
Bürger im Sinne dieser Verfassung ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Aufnahme gefunden hat.
Danach wären EU-Bürger nicht wahlberechtigt. Auch das Thüringer Landeswahlgesetz sagt nichts anderes aus.--Zellreder 17:42, 28. Sep 2004 (CEST)
[Bearbeiten] Ina Leukefeld
Im Radio (Jump) läuft heute dauernd, der Thüringer Landtag habe die Abgeordnete Ina Leukefeld für "parlamentsunwürdig" erklärt. Wes heißt das genau? kommt das einem Rauswurf gleich? --slg 17:04, 8. Apr 2006 (CEST)
Nein. Das hat keine rechtliche Bedeutung. --84.184.83.193 09:56, 13. Jun 2006 (CEST)
[Bearbeiten] Abgeordnetenliste stimmt nicht
Durch die Bundestagswahl 2005 und die Landratswahl/OB-Wahl 2006 sind einige Abgeordnete ausgeschieden, einige nachgerückt. Die derzeitige Liste stimmt nicht.
- Jetzt schon. Fehlt nur noch ein Nachrücker für Andreas Bausewein, der noch nicht benannt ist. --Yam 16:25, 6. Juli 2006 (CEST)