Tochtergesellschaft
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Eine Tochtergesellschaft (auch: Tochterunternehmen) ist ein rechtlich eigenständiges, aber wirtschaftlich unselbständiges Unternehmen, das von der Muttergesellschaft (kurz: Mutter; auch: Mutterunternehmen) kontrolliert wird. Das Verhältnis zur Mutter wird oft über so genannte Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge geregelt.
Das Kapital der Tochtergesellschaft ist in der Regel mehrheitlich im Besitz der Muttergesellschaft. Handelt es sich bei der Tochtergesellschaft um eine Aktiengesellschaft, hält die Mutter in der Regel die Aktienmehrheit. Bei einer Tochter-GmbH hält die Muttergesellschaft entsprechend in der Regel die Mehrheit des Stammkapitals.
Im Gegensatz zu einem Joint Venture wird eine Tochtergesellschaft von einer Gesellschaft, der Mutter, gesteuert. Sind 100 % des Kapitals im Besitz der Muttergesellschaft, spricht man oft von einer hundertprozentigen Tochter. Zwei Tochtergesellschaften derselben Muttergesellschaft werden als Schwestergesellschaften bezeichnet.
[Bearbeiten] Gründung
Meist wird eine Tochtergesellschaft gegründet, wenn ein Unternehmen glaubt, dass eine Sparte nicht (mehr) zum eigentlichen "Kerngeschäft" gehört. Durch die Ausgründung hält die Muttergesellschaft die Kontrolle weiterhin in der Hand, wirtschaftliche Probleme der Tochter schlagen aber nicht mit voller Härte auf die Mutter zurück. Auch werden die wirtschaftlichen Transaktionen zwischen der Tochter und der Mutter für alle Beteiligten deutlicher erkennbar. Oft hält sich die Muttergesellschaft auch die Option offen, die Mehrheit an der Tochter zu verkaufen, zum Beispiel um eventuell bestehende wirtschaftliche Risiken zu streuen.
[Bearbeiten] Beispiele
Vor einigen Jahren haben beispielsweise viele Großkonzerne in Deutschland ihre IT-Abteilungen in eigenständige Töchter ausgegliedert. Ein prominentes Beispiel ist die Gründung von Infineon durch Siemens. Hierbei sollten die stark schwankenden Umsätze und Gewinne im Halbleitermarkt vom Einzelergebnis der Mutter Siemens entkoppelt werden.
Ist der Mehrheitseigner einer Gesellschaft selbst keine Gesellschaft, spricht man nicht von einer Tochtergesellschaft. So ist die Deutsche Bahn AG keine Tochtergesellschaft der Bundesrepublik Deutschland.