Treibrad
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Bei Lokomotiven wird zwischen Treibrädern, Kuppelrädern und Laufrädern unterschieden. Es gibt bei Regelfahrzeugen nie einzelne Räder, sondern nur gemeinsam auf einer Welle angeordnete und nicht gegeneinander verdrehbare Räder. Hier wird oft fälschlicherweise von einer Achse gesprochen. Gebräuchlicher Begriff ist Radsatz.
Die Treibräder übernehmen die Kraftübertragung zwischen Fahrzeug und Schiene. Die Radsatzlast ist dabei die Kraft (oder der Teil der Fahrzeugdienstmasse), den der Treibradsatz zu tragen hat und dessen Anpreßdruck die Kraftübertragung überhaupt erst ermöglicht.
Bei der Dampflokomotive der Regelbauart (direkter Antrieb) wirken die Kolbenkräfte über die Treibstangen direkt auf den Treibradsatz. Je stärker diese Kräfte sind, desto höher ist die Neigung des Treibradsatzes zu schleudern, weil die Haftgrenze zwischen Rad und Schiene überwunden wird. Darum kuppelt man mehrere Radsätze miteinander und verteilt die Antriebskräfte. Am gebräuchlichsten ist hierfür der Einsatz von Kuppelstangen, aber es sind auch Kraftübertragungssysteme mit Zahnradgetrieben oder Ketten zur Ausführung gekommen. Die Radsätze, die nicht von den Treibstangen direkt angetrieben werden, sondern von den Kuppelstangen, werden Kuppelradsätze genannt
Da die Radsatzlast begrenzt ist (Tragfähigkeit des Gleisoberbaues), reicht bei Dampflokomotiven häufig die Zahl der Treibradsätze nicht aus, um die gesamte Fahrzeugdienstmasse aufzunehmen. Dann werden weitere Radsätze eingebaut, die die restliche Fahrzeugdienstmasse tragen. Diese Laufradsätze werden nicht angetrieben. Sie tragen aber zur besseren Laufruhe besonders bei höheren Geschwindigkeiten bei.