Tresviri capitales
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Die tresviri capitales sind erstmals um 290 v. Chr. bezeugt. Ihre Rolle ist aber umstritten. Es handelt sich um niedere römische Beamte, die Teil des Vigintisexvirats sind. Mommsen sieht in ihnen bloße Vollzugsbeamte und Gehilfen der Praetoren. Zum Teil wird ihnen aber auch eigenständige Polizeigewalt und Gerichtsbarkeit zugesprochen. Cicero schildert in seiner Rede pro Cluentio eine Begebenheit, bei der die tresviri selbst die Eingangsuntersuchungen gegen einen Mordverdächtigen einleiten und auch wieder selbsttätig einstellen. Allerdings soll ihre Zuständigkeit auf die Unterschicht der römischen Bürgerschaft und auf Sklaven beschränkt gewesen sein. Die Jurisdiktion über die oberen Schichten oblag dem Praetor.
[Bearbeiten] Literatur
Cosimo Cascione, Tresviri capitales. Storia di una magistratura minore, Napoli 1999