Trichinenschau
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Die Trichinenschau, heute Trichinenuntersuchung bezeichnet, ist eine mikroskopische Untersuchung von Fleisch auf Trichinen nach der Schlachtung. Die Trichinenuntersuchung ist Teil der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung (ehemals Fleischbeschau) bei untersuchungspflichtigen Schlachtttieren.
Fleisch von Hausschweinen, Einhufern, Wildschweinen, Bären, Füchsen, Biberratten und Dachsen sowie von allen anderen Tieren, die Träger von Trichinen (zoologisch heute Trichinellen bezeichnet) sein können, das für den Verzehr von Menschen bestimmt ist, unterliegt einer Untersuchungspflicht.
Vor Einführung des "Reichsfleischbeschaugesetzes" unter der Federführung von Rudolf Virchow um 1900 gab es in Deutschland nach Schätzungen etwa 15.000 Erkrankungen. Durch die Fleischbeschau sank diese Zahl in nur 50 Jahren auf nahezu Null.
Die Trichinenproben werden aus den Zwerchfellpfeilern (mind. 1g) und aus der Vorderlaufmuskulatur (mind. 0,5g) des erlegten Wildes vom Jagdausübungsberechtigten bzw. Fleischkontrolleuren unter Weisung vom amtlichen Tierarzt für die Untersuchung entnommen.