Umlage U1
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Die Umlage U1 - Krankheit ist eine verpflichtende Arbeitgeberversicherung für Betriebe bis 30 Mitarbeiter. Betriebe über 30 Mitarbeiter dürfen/müssen nicht an der Umlage U1 teilnehmen.
Im Fall der Krankheit eines Mitarbeiters soll verhindert werden, das kleinere Betriebe finanziell überlastet werden. Der Betrieb zahlt an eine Umlagekasse einen bruttolohnabhängigen prozentual berechneten Betrag für jeden Mitarbeiter, egal ob Arbeiter oder Angestellter.
Im Fall der Krankheit eines Mitarbeiters kann der Betrieb von der Umlagekasse zwischen dem gesetzlichen Minimum von 50% und dem gesetzlichen Maximum von 80% des Bruttoentgelts des Mitarbeiters einfordern. Die Höhe des prozentualen Betrags hängt von der Höhe des Versicherungbeitrags ab, den der Arbeitgeber mit der entsprechenden Kasse vereinbart hat. Er liegt je nach Kasse zwischen ca. 1,1% und 4% des Bruttoentgelts für jeden Mitarbeiter.
Dem Arbeitgeber entstehen also im Fall einer Krankheit eines Mitarbeiters nur zwischen 20 und 50% der Kosten der Entgeltfortzahlung (zuzügl. Arbeitgeberanteilen an den Sozialversicherungen Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung), ungeachtet der Opportunitätskosten für den Wegfall der Arbeitsleistung.