Diskussion:Umsatzsteuer (Deutschland)
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[Bearbeiten] Verkehrsteuer?
Die Umsatzsteuer und die Verkehrsteuer sind nach dem deutschen Recht nicht deckungsgleich. Die Umsatzsteuer wird immer explizit im Gesetz genannt. Siehe dazu auch ins Grundgesetz. Daher sollte der Begriff Verkehrsteuer aus dem Text (meiner Meinung nach) gestrichen werden.(Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 87.78.20.217 (Diskussion • Beiträge) Skyman gozilla 11:42, 11. Aug 2006 (CEST))
- Nein, die Begriffe sind nicht deckungsgleich, da hast Du wohl recht. Es gibt einen akademischen Streit um die Differenzierung zwischen Verbrauchsteuer und Verkehrsteuer. Sicher ist, dass die Umsatzsteuer auch eine Verkehrsteuer ist (guckstu hier). So hat jedenfalls der BFH mehrfach entschieden, dass die USt den Charakter einer Verkehrsteuer hat (z.B. BStBl III-1953 S.332) und auch das BVerfG sieht die USt "im Schnittpunkt zwischen Verbrauch- und Verkehrsteuer". Das Grundgesetz übrigens sieht die Einfuhrumsatzsteuer als Verbrauchsteuer und die Umsatzsteuer als Verkehrsteuer. Die Definition als Verkehrsteuer ist also korrekt und sollte gewiss nicht gestrichen werden' --Omi´s Törtchen ۩ - ± 12:16, 11. Aug 2006 (CEST)
[Bearbeiten] Berechnung
wollt fragen wie man bein einem bruttopreis mehrwertsteuer berechnet!
- Mehrwertsteuer = Bruttopreis - (Bruttopreis / (1 + Mehrwertsteuersatz) ), also 116 - (116/1,16) = 16 --Axel AC 21:34, 17. Mai 2006 (CEST)
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Ist das Beispiel Differenzbesteuerung richtig? hier wird die Mehrwertsteuer ja mitbesteuert, wenn auf die 1000 Euro (incl. Mehrwertsteuer) die Mehrwehrtsteuer erhoben wird und nicht auf 1000/(1+Steuersatz)
- Das hier ist kein Forum um Hilfeleistung in Steuersachen zu erlangen, das mal nur Vorneweg. Ich darf jedoch an dieser Stelle mal zur Klarstellung den § 25a III Satz 2 UStG zitieren "Die Umsatzsteuer gehört nicht zur Bemssungsgrundlage.".--Philipp.Walther 12:50, 22. Mär. 2007 (CET)
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Es sollten die wichtigsten Eckdaten (Steuersatz, Anwendungsdaten) prominenter im Artikel plaziert sein. Um hier die MWSt-Erhöhung ab 2007 zu erfahren mußte ich eben die Suchfunktion bemühen. Lexikographischer Stil geht vom groben zum feinen... Grüßken --Rob 06:22, 15. Mai 2006 (CEST)
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- Laut Inhaltsverzeichnis wäre in Abschnitt (10 Steuertarif/Steuersatz) dort alles zu finden gewesen, was die suchst. Este 17:59, 16. Mai 2006 (CEST)
Es sollte nicht nur wie beim § 19 der Gesetzestext fast wörtlich wiedergegeben werden, sondern auch Dinge, die darüber hinaus gehen. --Axel AC 21:34, 17. Mai 2006 (CEST)
[Bearbeiten] Überschneidungen
servus!
es liegen ja definitiv überscheidungen mit Umsatzsteuer und Umsatzsteuergesetz (Deutschland) vor. mein Lösungsvorschlag wäre das ganze für deutschland spezielle in Umsatzsteuergesetz (Deutschland) unterzubringen, während der allgemeine Teil bei Umsatzsteuer meines Erachtens ausreichend behandelt wird. die seite hier kann eigentlich aufgelöst werden (redirect -> Umsatzsteuergesetz (Deutschland))
mfg MadMage 18:02, 3. Jun 2006 (CEST)
[Bearbeiten] Dia. USt-Sätze im internationalen Vergleich - USA
In dem Diagramm "USt-Sätze im internationalen Vergleich" sollte man fuer USA vielleicht einen gemittelten Balken von 6% eintragen. Auch wenn es in US keine USt Bundessteuer gibt, ist die "Sales Tax" der Laender vergleichbar der europaeischen USt. Die Saetze schwanken von Staat zu Staat zwischen ~ 4 - 7%.
[Bearbeiten] Sales Tax <-> VAT
M.E. müssten die USA komplett draußen bleiben, da sie keine Umsatzsteuer, die in jeder Transaktionsphase besteuert und die Steuer-Kaskade verhindert, indem es die VoSt erstattet, sondern mit der sales taxein System haben, das nur in der Endphase beim Konsumenten (aktiv) besteuert.
[Bearbeiten] Artikel zum gleichen Thema
Ich zitiere von Wikipedia:Artikel zum gleichen Thema: "Umsatzsteuer und Umsatzsteuer (Deutschland) -- im Artikel Umsatzsteuer ist der größte Teil auch nur D und sollte in Umsatzsteuer (Deutschland) eingebaut werden. Ö habe ich auch bereits herausgezogen. Der erstere sollte nur allegemein und eine Übersicht zumindest über Europa geben. --K@rl 13:09, 22. Okt 2005 (CEST)
- Sehe ich genau so --Chrisqwq 12:04, 8. Mär 2006 (CET)
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- Deshalb werde ich in den nächsten Tagen Die Artikel USt und USt/DE komplett umbauen. Alles DE-spezifische werde ich in ebendiesen Artikel verschieben und doppeltes anschließend löschen. Für Kritik: --Omi´s Törtchen 01:28, 18. Jun 2006 (CEST)
[Bearbeiten] Voller Umsatzsteuersatz auf Luxusartikel
Bei dem ermäßigten Steuersatz auf Lebensmittel geht es um Grundnahrungsmittel. Luxusartikel (wie z.B. Hummer, Langusten etc.) sind davon ausgenommen. Auf diese Artikel muss also der volle Steuersatz bezahlt werden. Ausserdem geht es nur um Lebensmittel die nicht für den unmittelbaren Verzehr gedacht sind. Auf Lebensmittel die in einem Restaurant oder Imbiss gekauft werden muss auch der volle Steuersatz gezahlt werden.
- Das ist so nicht ganz Richtig, dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen die die in § 12 Abs. 2 UStG genannten Umsätze. Dieser Absatz verweist auch auf die Anlage 2 zum Umsatzsteuergesetz. Die Umsätze die aus z. B. der Lieferung der dort genannten Gegenstände entstehen unterliegen dem ermäßigten Steuersatz und da steht nix von Grundnahrungsmittel, sondern es ist eine abschließende Aufzählung von verschiedenen Gegenständen. Die aus den verschiedensten Motiven heraus nur dem ermäßigten Satz unterliegen.--Philipp.Walther 13:02, 22. Mär. 2007 (CET)
[Bearbeiten] Laie
Ich finde nicht, dass man ein Laie ist, wenn man die Umsatzsteuer Mehrwertsteuer nennt. Sie wird umgangsprachlich so genannt - daher bitte auf diese pauschale 'Beleidung' verzichten.
- Ich habe bisher nicht gewusst, dass Laie in diesem Kontext eine Beleidigung darstellt. Als Differenzierung sollte dies so bleiben --Omi´s Törtchen ۩ - ± 22:33, 26. Sep 2006 (CEST)
- "Laie" ist hier absolut unangemessen und eine "Differenzierung" (wem gegenüber denn - den hohen Herren auf dem hohen Steuerexperten-Ross gegenüber?) unnötig. Außerdem bekommt Jedermann/frau täglich Rechnungen "mit ausgewiesener MwSt." und noch kein Finanzamt hat je beanstandet, das so auf Rechnungen zu schreiben. Und wie ist das mit den bisherigen Verfassern dieses Artikels? Hierzu nur der Hinweis auf das schöne Bild mit der historischen "Mehrwertsteuer"-Entwicklung!--Dr.cueppers 11:25, 11. Okt. 2006 (CEST)
[Bearbeiten] Bisher ist alles nur graue Theorie
Was fehlt, ist ein praktisches Beispiel für die Berechnung und Erhebung der Umsatzsteuer (vom Hersteller über Groß- und Kleinhandel bis zum Verbraucher)
- nach dem System bis 1967 (und wohl auch heute noch in den USA) und
- nach dem europäischen Mehrwertsteuersystem mit Vorsteuerabzug.
Nur so wird klar, wie das ganze System funktioniert.--Dr.cueppers 11:37, 11. Okt. 2006 (CEST)
[Bearbeiten] Fehler
Auf Rechnungen an Kleinunternehmer muss seitens der Rechnungsteller auf die Kleinunternehmerrregelung hingewiesen werden.
Das meint doch wohl eher Rechnungen von Kleinunternehmern? -- Kju 14:50, 18. Okt. 2006 (CEST)
[Bearbeiten] Mehrwertsteuererhöhung
Beitrag von Benutzer:WBS-Shop nach Wikipedia:Auskunft#Mehrwertsteuererhöhung verlegt --Jom Klönsnack? 10:05, 2. Jan. 2007 (CET)
[Bearbeiten] Widersprüchlich
Zur Kleinunternehmerregelung findet sich folgender Absatz:
Auf Rechnungen an fremde Unternehmer muss seitens der Rechnungsteller auf die Kleinunternehmerregelung hingewiesen werden. Dazu gibt es allerdings keine rechtliche Bestimmung. Der Hinweis auf die Kleinunternehmereigenschaft sollte erfolgen, muss aber nicht.
Erst MUSS, dann SOLLTE, dann MUSS NICHT .... also was denn nun ? --BannSaenger 04:47, 28. Feb. 2007 (CET)
- Ich sehe keine Regelung im UStG die den Kleinunternehmer verpflichtet in der Rechnung darauf hinzuweisen, zumal er ja noch bis zu Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung nach § 19 Abs. II Satz 1 UStG auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichten kann. Und das ist ganz lange nach der Rechnungsausstellung. Ich würde vorschlagen die Sätze zu löschen. Aber Vielleicht findet jemand anderes eine entsprechende Regelung im UStG?--Philipp.Walther 13:11, 22. Mär. 2007 (CET)
Falsch. Beachte Rechnungsvorschriften § 14 UStG sowie einschlägige Literaturmeinung.
Weiterhin sollte man auf den Vorsteuerabzug eingehen. Ist Kern des Dt. USt-Systems. Insgesamt recht stümperhaft und überholungsbedürftig.