Unterstützungsunterschrift
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Unterstützungsunterschriften sind Unterschriften von Wahlberechtigten, die eine Partei oder ein Direktkandidat vorlegen muss, um an einer Wahl teilnehmen zu können, sofern sich die Partei nicht bereits anderweitig zur Wahlteilnahme qualifiziert hat.
Allgemein wird das Verfahren der Qualifizierung durch Unterstützungsunterschriften für sinnvoll gehalten, da nur solche Parteien und Direktkandidaten auf dem Wahlzettel erscheinen sollen, die über eine gewisse Unterstützung in der Bevölkerung verfügen, ohne die ein Wahlerfolg ohnehin ausgeschlossen wäre.
[Bearbeiten] Bundestagswahlen
Bei Wahlen zum Deutschen Bundestag müssen Parteien, die nicht bereits im Bundestag oder mit mindestens fünf Abgeordneten in einem Landesparlament vertreten sind, Unterstützungsunterschriften sammeln, um an der Bundestagswahl teilnehmen zu können. In jedem Bundesland, in dem die Partei mit einer eigenen Landesliste antreten will, benötigt sie die Unterschriften von 0,1% der Wahlberechtigten oder von 2000 Wahlberechtigten, je nachdem welche Zahl niedriger ist.
[Bearbeiten] Kritik
Kritiker bemängeln jedoch, dass nicht an jede Partei die selben Qualifikationsanforderungen gestellt werden, sondern dass das politische Establishment in Form der bereits im Parlament vertreten Parteien automatisch als qualifiziert gilt, während neue und kleine Parteien sich mühsam Unterstützungsunterschriften erkämpfen müssen.