Unterwegsbedienungsverbot
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Das Unterwegsbedienungsverbot ist ein Relikt aus den Anfangszeiten der Reichsbahn. Diese hatte damals ein Beförderungsprivileg. Daher wurde für Busse auf sogenannten Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen ein Unterwegsbedienungsverbot eingeführt.
Dieses Verbot besagt, dass alle Teilnehmer einer solchen Reise zum gleichen Reiseziel zu befördern sind und an den Ausgangspunkt der Reise zurückbefördert werden müssen. Auch auf der Rückreise dürfen nur Reisende befördert werden, die der gleiche Unternehmer zum Reiseziel gebracht hat.
Das eigentliche Verbot wird dann in Absatz 3 geregelt. Dort wird folgendes festgelegt:
(3) Es ist unzulässig, unterwegs Fahrgäste aufzunehmen. Dies gilt nicht für benachbarte Orte oder in ländlichen Räumen für bis zu 30 km voneinander entfernte Orte.
Das Unterwegsbedienungsverbot bedeutet also, dass auf solchen Reisen keine dem normalen Linienverkehr ähnlichen Tätigkeiten durchgeführt werden dürfen.