Diskussion:Verkehrsteuer
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[Bearbeiten] Fehler????
Die Umsatzsteuer ist nicht "Verkehrsteuer" nach dem deutschen Recht. Die USt wird explizit in den Gesetzen genannt und wird NICHT durch den Begriff Verkehrsteuer abgedeckt.
- Nein, kein Fehler. Es gibt einen akademischen Streit um die Differenzierung zwischen Verbrauchsteuer und Verkehrsteuer. Sicher ist, dass die Umsatzsteuer auch eine Verkehrsteuer ist (guckstu hier). So hat jedenfalls der BFH mehrfach entschieden, dass die USt den Charakter einer Verkehrsteuer hat (z.B. BStBl III-1953 S.332) und auch das BVerfG sieht die USt "im Schnittpunkt zwischen Verbrauch- und Verkehrsteuer". Das Grundgesetz übrigens sieht die Einfuhrumsatzsteuer als Verbrauchsteuer und die Umsatzsteuer als Verkehrsteuer. Die Einordnung der Umsatzsteuer als Verkehrsteuer ist also korrekt und sollte gewiss nicht geändert werden' --Omi´s Törtchen ۩ - ± 12:17, 11. Aug 2006 (CEST)
[Bearbeiten] Sinnvoll oder Unfug?
Was hat, bitte, der Rechtsverkehr mit dem KFZ-Verkehr zu tun - bis auf einen (zufälligen) Teil der Bezeichnung? AN 12:01, 3. Okt 2004 (CEST)
Wieso Teil der Bezeichnung? In Deutschland ist im Strassenverkehr Rechtsverkehr vorgeschrieben deshalb Rechtsverkehrssteuer, trotzdem ist die KFZ-Steuer auch zu zahlen, wenn man ordnungswidrig immer links fährt:( Nein im Ernst: Es ist absurd die KFZ-Steuer als Rechtsverkehrssteuer zu bezeichnen. Es wird aber scheinbar so gemacht. 2:47, 02. Nov. 2006 (CET)
[Bearbeiten] Verkehrssteuer /Rechtsverkehrssteuer
Beides ist gemäß Artikel synonym. Dann sollte es auch in einem Artikel (Verkehrssteuer) zusammen dargestellt werden. Ergänzt um ein redirect von Rechtsverkehrsteuer auf VerkehrsteuerKarsten11 21:23, 24. Jul 2006 (CEST)
[Bearbeiten] Verkehrsteuer / Verkehrssteuer
Das Lemma "Verkehrssteuer" verweist auf "Verkehrsteuer", doch im Text wird der Begriff mehrheitlich mit zwei s geschrieben. Zum Einen würde ich für Einheitlichkeit plädieren, zum Anderen das Lemma auch uf Verkehrssteuer umsetzen.