Diskussion:Verordnung
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Ich habe den Artikel um ein paar Ausnahmeregelungen ergänzt --Frank Reinhart 02:10, 15. Okt. 2006 (CEST)
Hallo Miteinander,
meine Frage lautet:
Nach welcher Hirachie sind Gesetzte Verordnung und Normen/Iso einzuteilen und warum?
Mir ist klar, dass das Gesetz an oberster Stelle steht. Wie sieht es anschließend aus ist die Norm oder die Verordnung ausschlaggebender?.
gruß
Joachim
Also wir haben es neulich in der Schule wie folgt erklärt bekommen
1.Grundgesetz 2.Gesetz 3.Rechtsprechung 4.Verordnung
ich hoffe das Hilft Dir weiter!?
Obige Reihenfolge ist grundfalsch. DAS GRUNDPROBLEM VON WIKIPEDIA: Halbwissen verdrängt Fachwissen. Also Nichtjuristen hört endlich auf Juristen zu spielen! "Rechtsprechung" ist keine Norm, gehört also gar nicht in die "Normen-Hierarchie".
Es ist heutzutage sehr schwer eine konsistente Normenhierarchie aufzustellen wegen des Europäischen Gemeinschaftsrechts.
Wenn man den (nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlichen, nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs ausnahmslosen) Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts berücksichtigt (tut man aber inkonsequenterweise oftmals nicht) ergäbe sich
1. Art. 1, 20 Abs. 1-3, Art. 79 Abs. 3 des Grundgesetzes 2. gewisse Teile des GG, deutsche Eigenstaatlichkeit im Sinne der Solange-Rechtsprechung 3. Primärrecht der EG (Gründungsverträge + allgemeine Rechtsgrundsätze) 4. Sekundärrecht der EG (Verordnungen, Richtlinien...) 5. übriges Grundgesetz 6. allgemeine Regeln des Völkerrechts 7. Bundesgesetze 8. Bundes-Verordnungen 9. Landesverfassungen 10. Landesgesetze 11. Landes-Verordnungen 12. Kreis-Satzungen 13. Amts-Satzungen 14. Gemeinde-Satzungen
(Ich muss hier leider den Juristen raushängen lassen, weil sonst ein Nichtjurist kommt und mich be-un-richtigt...)
[Bearbeiten] Eilverordnung
Es sollte wohl noch ein Satz eingefügt werden zum Begriff "Eilverordnung" - ob das eine besondere Rechtsnorm ist oder nur ein umgangssprachlicher Begriff für ein beschleunigtes Verfahren im Verlauf ihrer Abfassung. --Gerbil 09:32, 15. Feb 2006 (CET)
[Bearbeiten] Verordnung allgemein
Ich habe den Eindruck, dass die allemeine Begriffserklärung, der Teil vor dem Inhaltsverzeichnis also, davon profitieren könnte, wenn hier noch eine allgemeine, inhaltliche Paraphrase für "Verordnung" formuliert werden könnte. Hier stehen jetzt eher Randbedingungen. Vielleicht, dass im allgemeinen eine Verordnung ein Gesetz genauer regelt, nur weiß ich nicht, ob das so ist.
Es ist entgegen landläufiger Meinung nicht so. Daher wird auch der Begriff "Durchführungsverordnung" seit einiger Zeit nicht mehr verwendet. Die Verordnung kann vielmehr das regeln, was in der Ermächtigungsgrundlage angeordnet ist. Daher werden häufig Erwartungen enttäuscht, wenn auf Grund eines neu erlassenen Gesetzes eine Verordnung ergeht: "Das X-Ministerium regelt in der Verordnung gar nicht, was unter dem umstrittenen Gesetzesbegriff 'Z' zu verstehen ist..." - Das tut es dann meistens deshalb nicht, weil keine Verordnungsermächtigung vorhanden ist. Umgekehrt regeln Verordnungen manchmal immens praxisrelevante Dinge, die im Gesetz selbst nicht einmal inhaltlich angelegt sind. Bestes Beispiel ist die Straßenverkehrsordnung, die nicht etwa Verkehrsregeln, die im Straßenverkehrsgesetz (der Ermächtigungsgrundlage) angelegt wären, konkretisiert, sondern erst neu schafft. Theoretisch könnte durch eine bloße Verordnung sogar das Rechts- in das Linksfahrgebot geändert werden (ob das praktisch möglich wäre, steht auf einem anderen Blatt).