Diskussion:Verpflegungsdienst
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[Bearbeiten] Fachdienst?
Dass der Verpflegungsdienst bei "einigen Hilfsorganisationen" in "einigen Bundesländern" in eigenen (Teil)einheiten aufgestellt ist, bedeutet nicht, dass es sich damit schon um einen eigenen Fachdienst handelt. Ein Fachdienst ist eine juristische Festlegung zur logistischen Zusammenfassung bestimmter abgegrenzter Aufgabenbereiche im Bereich des zivilen Bevölkerungsschutzes zwecks Zuweisung an bestimmte Organisationen oder Behörden als Träger. In Form welcher Einheiten diese Hilfsorganisationen oder Behörden diesen Fachdienst dann aufstellen, kann sowohl landesgesetzlich als in bestimmten Grenzen organisationsintern entschieden werden. Ein Verpflegungsdienst als eigenständiger Fachdienst und damit abgetrennt vom "restlichen" Betreuungsdienst würde mich jedenfalls stark wundern, da sowas schon aus logistischen Gründen wenig sinnvoll wäre. Ich finde zu so einer Konstellation nichts im Lehrbuch für den Betreuungsdienst, ebensowenig wie im Buch Der Betreuungseinsatz - Grundlagen und Praxis oder im aktuellen Leitfaden/ Lehrunterlagen für die Grundausbildung Betreuungsdienst. Also bitte konkrete Fakten in Form von Quellen nennen (z.B. Landesgesetz oder behördliche Verordnung), aus der klar hervorgeht, wo der Verpflegungsdienst als eigenständiger Fachdienst organisiert ist. --Uwe 21:27, 7. Dez. 2006 (CET)