Diskussion:Versammlungsgesetz
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Ich vermisse eine genaue Abgrenzung zwischen den Begriffen "nicht angemeldete" und "Spontan-" Demonstration. Schließlich gibt es für eine fehlende Anmeldung bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe. Was wäre z.B. mit Verabredungen zu einer Demonstration per SMS oder Internet?