Vergatterung
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Ein Soldat, der Wachdienst leistet, wird durch die Vergatterung aus seinem momentanen Unterstellungsverhältnis herausgelöst und für die Dauer des Wachdienstes den Wachvorgesetzten unterstellt. Diese sind in der „Besonderen Wachanweisung“ des Standortes definiert (Name, Dienstgrad, Dienststellung).
Jeder Wachsoldat ist "Vorgesetzter mit besonderem Aufgabenbereich" und nach § 3 Vorgesetztenverordnung (VorgV) vorgesetzt gegenüber allen Soldaten in seinem Aufgabenbereich.
Der Begriff leitet sich von einer frühneuzeitlichen Gepflogenheit ab, gemäß der Soldaten, die einen Wachdienst zu übernehmen hatten, vor dem Antritt des Dienstes eingesperrt (eingegattert) wurden, um sicherzustellen, dass sie ihre Aufgaben im nüchternen Zustand voll erfüllen konnten.
Siehe auch: Wachdienst in der Bundeswehr
Bei Gymnasien ist die Vergatterung der Abiturienten eine Veranstaltung, in der die Abiturienten auf die Abiturregularien hingewiesen werden. Sie findet in der Regel kurz vor den schriftlichen Prüfungen statt und die Abiturienten unterschreiben die Kenntnisnahme der Regeln. Diese Veranstaltung wird auch Belehrung genannt.
In Universitäten ist die Vergatterung der Doktoranden der offizielle Abschluss der Promotion. Auch hier findet eine Belehrung über die gute wissenschaftliche Praxis und die Zustimmung (per Handschlag) zu derselben statt.
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