Verklarung
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Eine Verklarung nennt man in der Schifffahrt das Verfahren der Beweisaufnahme über den tatsächlichen Hergang eines Seeunfalles, sowie über den Umfang des eingetretenen Schadens.
Die Verklarung ist auf Verlangen des Betroffenen oder auf eigenen Wunsch vom Kapitän im Ausland vor der diplomatischen Vertretung (mindestens Konsulat), im Inland vor dem zuständigen Amtsgericht abzulegen.
![]() |
Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen! |
![]() |
Dieser Artikel oder Abschnitt weist folgende Lücken auf: Wonach richtet sich die Zuständigkeit des AG?
Hilf Wikipedia, indem du die fehlenden Informationen recherchierst und einfügst! |