Vertrag von Montreux
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Der Vertrag von Montreux (auch Meerengen-Abkommen) vom 20. Juli 1936 gab der Türkei die volle Souveränität über die Dardanellen, das Marmarameer und den Bosporus zurück. Er ist noch heute in Kraft und regelt den freien Schiffsverkehr durch diese Gewässer.
Nach der Niederlage des Osmanischen Reiches im Ersten Weltkrieg gerieten die Meerengen zwischen Mittelmeer und Schwarzem Meer in den Verträgen von Sèvres 1920 und von Lausanne 1923 unter internationale Kontrolle, die von einer speziellen Kommission ausgeübt wurde. Die strategisch bedeutsamen Meerengen wurden zudem zur entmilitarisierten Zone erklärt.
Die Revision des Vertrags geschah zum einen auf Drängen der Türkei, die Souveränität über ihr Staatsgebiet auszuüben, zum anderen durch machtpolitische Erwägungen während der zunehmenden internationalen Spannungen der 1930er Jahre; die Türkei sollte durch Konzessionen als möglicher Bündnispartner in einem künftigen Konflikt gewonnen werden. Die Verhandlungen, an denen zehn Staaten beteiligt waren, wurden hauptsächlich von der Türkei, Großbritannien und der UdSSR geführt; der zentrale Verhandlungsgegenstand war die Passage von Kriegsschiffen durch die Meerengen.
Der Vertrag besteht aus 29 Artikeln, vier Anhängen und einem Protokoll. Die Artikel 2 bis 6 regeln den zivilen Schiffsverkehr, die Artikel 7 bis 22 den Verkehr von Kriegsschiffen. Die Meerengen gelten als internationale Gewässer, gemäß Artikel 2 genießen Handelsschiffe, unbesehen ihrer Ladung oder Flagge, während Friedenszeiten die freie Durchfahrt. Die türkischen Behörden können bloß sanitarische Inspektionen oder Sicherheitskontrollen durchführen und Gebühren erheben, aber nicht die Passage verhindern. Die russische Marine (ebenso wie früher die sowjetische) bezeichnet ihre Flugzeugträger offiziell als Flugdeckkreuzer, da der Vertrag die Durchfahrt ersterer verbietet. Um die Träger dennoch von den Werften und Häfen an der Schwarzmeerküste ins Mittelmeer und zurückzuverlegen zu können, bedient man sich dieses Kunstgriffs.
Neben dem Vertrag von Montreux muss die Türkei auch dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen von 1982 entsprechen, was zuweilen Interpretationsschwierigkeiten wegen inhaltlicher Differenzen zwischen den beiden Dokumenten hervorruft. Im Zusammenhang mit dem Vertrag von Montreux von 1936 gibt es zudem einen Disput zwischen der Türkei und Griechenland über den Status der 1923 durch den Vertrag von Lausanne entmilitarisierten Inseln in der östlichen Ägäis (Lemnos, Samothrake, Gökçeada, Bozcaada, Tavcan).
[Bearbeiten] Weblink
- Text des Vertrags von Montreux (Engl.)