Diskussion:Veto
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[Bearbeiten] Ländertitel
die VR China, das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, die Französische Republik, die Russische Föderation und die Vereinigten Staaten von Amerika -- warum kann man nicht einfach schreiben: China, Russland, Großbritannien, ...? --Fluppens 04:25, 13. Mär 2004 (CET)
Weil die Staaten im Weltsicherheitsrat einen sehr offiziellen Auftritt haben und deshalb mit ihrem offiziellen Namen angesprochen werden.
- Dann müsste aber die Abk. VR auch ausgeschrieben werden, oder? --Wiki W Wichtel 10:57, 19. Jun 2004 (CEST)
[Bearbeiten] Plural
Weiss jemand, was die deutsche Mehrzahl von "Veto" ist; ist es eher "Vetos", oder aber vielleicht eher "Veten"? --Alien4 19:33, 21. Apr 2005 (CEST)
- Der Duden sagt Vetos--G 20:30, 21. Apr 2005 (CEST)
[Bearbeiten] suspensives veto
das versteht doch niemand was da mit suspensiven veto steht!
[Bearbeiten] Bundesrat
Was an der Aussage war falsch und warum ist sie nicht relevant?--G 11:54, 31. Aug 2005 (CEST)
[Bearbeiten] Veto vs. Referendum
Die im Artikel aufgestellte Behauptung, dass "Volksveto" und Referendum in der Schweiz im wesentlichen dasselbe seien, ist sachlich und historisch falsch: Als Veto wurde eine Vor- oder Frühform eines plebiszitären Rechtes bezeichnet, dessen Nachfahre das heutige Referendum ist. Im Gegensatz zum Referendum fand beim Veto allerdings kein Volksentscheid statt. Das Veto in seiner ursprünglichen Form bestand darin, dass binnen einer festgelegten Frist nach Veröffentlichung eines Gesetzes die Hälfte der Stimmberechtigten brieflich dessen Ablehnung verlangen konnte. In diesem Fall musste das Gesetz widerrufen (ausser Kraft gesetzt) werden. Es handelte sich daher im Grunde um ein Quorum. Da sich das hohe Quorum von 50% aller Stimmberechtigten als weitgehend unpraktikabel erwies, wurde das Veto in seiner ursprünglichen Form aufgegeben, zunächst durch Senkung des Quorums auf einen tieferen Wer als 50%, aber immer noch einen sehr hohen, oder dadurch, dass bei Erreichen eines bestimmten tieferen Quorums eine Abstimmung in den Gemeinde- oder Bezirksversammlungen stattfand; lehnte mehr als die Hälfte dieser Versammlungen das Gesetz ab, so war es damit kassiert. In einer späteren Phase wurde daraus das heutige Referendum, das sich aus zwei Akten zusammensetzt: Dem Sammeln von Unterschriften zur Erreichung des Referendumsquorums (gewissermassen der Überrest des Vetos), wenn dieses erreicht ist, folgt eine Abstimmung des ganzen Volkes, wobei die reine Mehrheit entscheidet, ungeachtet der Stimmbeteiligung, der Enthaltungen usw. In einigen Kantonen galt anfänglich noch eine Zusatzregel, dass die leeren und ungültigen Stimmen zu den Ja gezählt wurden, was aber inzwischen überall aufgegeben worden ist.