Diskussion:Virtuelles Hausverbot
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OLG überarbeitet. In der Berufungsinstanz hatten die Parteien dieses Rechtstreits bereits auf eine "Erledigung der Hauptsache" geeinigt und gingen dann zusammen zum Mittagessen. Auch in der HEISE-Sache erging insoweit kein streitiges Urteil, sondern nur eine (noch nicht rechtkräftige) Kostenentscheidung im summarischen Verfahren gem. § 91a ZPO. Gravenreuth 21:31, 27. Feb. 2007 (CET)