Vollholz
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Zum Vollholz, auch Massivholz genannt, gehören alle Erzeugnisse oder Erzeugnisteile, die aus Baumstämmen herausgeschnitten und eventuell spanabhebend weiterverarbeitet wurden, ohne dass am Gefüge des Holzes mechanisch oder mechanisch-chemisch etwas verändert wurde. Vollholz kann auch verleimt sein.
Es kommt wie folgt in den Handel: als Bretter (bis 40 mm Dicke) oder Bohlen (ab 40 mm Dicke), besäumt oder unbesäumt; als Leisten, rechteckig, quadratisch oder profiliert; als Latten (b > 8 cm und Querschnitt < 32 cm2); als Kanthölzer (b > 6 cm und h > 20 cm) oder Balken (b < 7 cm und h < 20 cm).
[Bearbeiten] Literaturquelle
- Nutsch, Handbuch der Konstruktion: Möbel und Einbauschränke, 1971