Vorführung
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Eine Vorführung hat mehrere Bedeutungen:
- eine Präsentation
- das Herbeischaffen eines Prozessbeteiligten vor ein Gericht; siehe Vorführung (Recht) und
- eine Person absichtlich in eine unangenehme Situation bringen („auflaufen lassen“, „in's offene Messer laufen lassen“).
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