Waffenhandel
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[Bearbeiten] Waffenhandel
Allgemeine Definition
- Das Anbieten, Ankaufen, Vermitteln, Zwischenlagern von Waffen aller Art gegen eine Gegenleistung.
[Bearbeiten] Waffenhandel in Deutschland
[Bearbeiten] legal
In Deutschland ist der legale Handel mit Waffen durch das Waffengesetz (Deutschland) geregelt (§ 21 Waffengesetz i.d.F.v. 11. Okt. 2002). Hier ist festgelegt, dass, wer gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung Handel mit Schusswaffen oder Munition betreibt, eine Waffenhandelserlaubnis benötigt. Diese ist bei der zuständigen Waffenbehörde (z.B. Polizeipräsidium oder Kreisverwaltungsbehörde) zu beantragen.
Die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis sind im einzelnen (je nach Art der beantragten Erlaubnis):
- Volljährigkeit
- Zuverlässigkeit
- persönliche Eignung
- Fachkunde (wird durch Industrie- und Handelskammer abgenommen oder durch eine mehrjährige qualifizierte Tätigkeit im Waffenhandel ersetzt)
- Bedürfnis
des Antragsstellers (stets eine natürliche Person, keine juristische Person).
Eine Waffenherstellungserlaubnis für das Herstellen, Bearbeiten oder Instandsetzen von Schusswaffen oder Munition, beinhaltet per Gesetz die Waffenhandelserlaubnis, wenn der Erlaubnisinhaber ein in die Handwerksrolle eingetragener Büchsenmacher ist. Die Erlaubnis erlischt, wenn der Erlaubnisinhaber die Tätigkeit nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis begonnen oder ein Jahr lang nicht ausgeübt hat.
[Bearbeiten] illegal
[Bearbeiten] Waffenhandel international
[Bearbeiten] legal
[Bearbeiten] Österreich
Ebenso wie in Deutschland ist auch in Österreich der Waffenhandel im Waffengesetz (Österreich) verankert.
[Bearbeiten] Schweiz
Auch in der Schweiz gilt als Reglement das Waffengesetz (Schweiz).
[Bearbeiten] illegal
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Filme zur Thematik
- "Lord of War" - Andrew Niccol
- "Bowling for Columbine" - Michael Moore