Diskussion:Wahlrecht
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- Der Artikel sollte "Das Wahlrecht in Deutschland" heissen - es ist praktisch nur konkret von Deutschland die Rede, nichts allgemeines, keine andern Staaten auch nur erwähnt.
- Ich denke, dass das Alter fuer Verfassungsrichter hier keine Relevanz hat, da es keine Wahlaemter sind (wenn auch politisch bestimmt).
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[Bearbeiten] Stimmrecht = Wahlrecht?
Ich denke nicht, dass von Stimmrecht auf Wahlrecht weitergeleitet werden sollte, das sind doch zwei verschiedene Dinge: Abstimmen tut man über Vorlagen, Wählen tut man Personen. --Marsupilami04 15:36, 9. Dez 2004 (CET)
Sollte es nicht heißen "Geheim sind Wahlen, wenn der Wähler seinen Stimmzettel unbeobachtet und unbeeinflusst in einer Wahlkabine selbst ausfüllen und in einem Umschlag in die Wahlurne werfen muß."? Zumindest in D ist die Benutzung der Wahlkabine meines Wissens Pflicht. (Wenn man mal von Briefwahl absieht.) --217.2.35.27 23:57, 26. Mai 2005 (CEST) Andererseits ist der Umschlag keine Pflicht. Bei der letzten Europawahl wurde der Stimmzettel nur gefaltet, es gab keinen Umschlag für den Stimmzettel. Trotzdem war es eine geheime Wahl. --217.2.29.6 11:32, 27. Mai 2005 (CEST)
- In A ist die Benützung der Wahlzelle keine Pflicht, es muss nur die Möglichkeit geboten werden, eine zu benützen. --K@rl 11:39, 27. Mai 2005 (CEST)
Laut http://www.bundeswahlleiter.de/wahlen/abc/d/tw1.htm#Wahlgeheimnis und http://www.bmi.gv.at/gesetzesvorlagen/ ist sowohl in Deutschland als auch in Österreich die Benutzung der Wahlkabine Pflicht. Das macht auch Sinn, weil sonst eine freie Wahl nicht garantiert werden kann. --217.2.15.49 22:59, 6. Jun 2005 (CEST)
- Ihr habt Recht: In der NRWahlordnung steht: Der Wahlleiter hat den Wähler anzuweisen, sich in die Zelle zu begeben. Es steht allerdings nichts dabei, was geschieht, wenn er nicht hineingeht, sondern sein Kreuz, das er ja unter Umständen auch außerhalb so machen kann, oder bei einem nicht amtlichen Stimmzettel geht es ja noch leichter, den ins Kuvert zu geben ohne das jemand sieht was er gewählt hat. Das nächste ist beispielsweise die fliegende Wahlkommision wie sie in Heimen oder bei Kranken zur Anwendung kommt, dort gibt es gar keine Wahlzelle. Trotzdem ist auch eine geheime Wahl möglich. Wesentlich ist ja nur, dass das Kuvert vom Wähler direkt in die Urne kommt und sie niemand kontrollieren kann. Alo von der Pflicht der Wahlzelle steht eigentlich nichts drin, außer das der Wahlleiter aufzufordern hat. --gruß K@rl 23:21, 6. Jun 2005 (CEST)
Thema "Wahlrecht" ist ein kleiner Teil des Themas "Wahl", keine Doppelung. -- Wegner8 16:31, 10. Aug 2005 (CEST)
- Es geht um den Artikelinhalt und da gibt es zwischen beiden Artikeln eine Überschneidung.--G 22:17, 10. Aug 2005 (CEST)
Ich finde, das Lemma sollte Stimm- und Wahlrecht heissen. Es könnte dabei aber auch um einen Begriff handeln, der vor allem in der Schweiz gebräuchlich ist (z.B. in den Verfassungen der Kantone). --Leyo 00:12, 14. Nov. 2006 (CET)
[Bearbeiten] passives Wahlrecht über Listen
Da in Deutschland über Listen der Parteien gewählt wird haben effektiv nur ca. 3% der Bevölkerung(die Parteimitglieder) passives Wahlrecht.
Der Artikel sollte die Wirklichkeit darstellen, nicht nur das theotetische Gebäude, hinter dem sich das repräsentative System versteckt. Deshalb halte ich die Nennung und Besprechung der Wahl über Listen für notwendig. Die Löschung des oberen Satzes gleicht einer Lüge, da die Negierung der Realität den Leser an der Nase herumführt.
mfg steffen
- Es ist falsch, dass nur Parteimitglieder gewählt werden können (was v.a. auf kommunaler Ebene nicht übersehen werden darf), außerdem steht es jedem frei, einer Partei beizutreten, oder eine zu gründen.--G 15:57, 20. Mär 2006 (CET)
[Bearbeiten] Einschränkungen des aktiven Wahlrechts
Kein aktives (und passives) Wahlrecht haben in Deutschland Personen, die unter Betreuung stehen (§ 1896 BGB), soweit die Betreuung für alle Angelegenheiten angeordnet ist sowie bei strafrechtlicher Freiheitsentziehender Unterbringung (§§ 63 Strafgesetzbuch). - das verstehe ich ohne Lektüre des Gesetzestextes so, daß jemand, der im Gefängnis eine Strafe verbüßt, kein Wahlrecht besitzt. §§63 sagt jedoch aus, unter welchen Voraussetzungen ein Täter in einen psychartrischen Anstalt untergebracht wird ([1]). Wann verliert ein Häftling sein Wahlrecht? Ist das in Deutschland überhaupt möglich (außer bei angeordneter Betreuunug?) --Silberchen ••• 13:56, 27. Apr 2006 (CEST)
Ein Häftling verliert sein Wahlrecht nicht weil er ein Häftling ist. Bei bestimmten Straftaten wie z. B. Hochverrat kann das Gericht ihm das aktive und passive Wahlrecht aberkennen. Grundsätzlich kein Wahlrecht haben Personen die unter einer Betreuung gemäß FGG stehen und Personen die durch ein Strafgericht in eine psychatrische Heilanstalt eingewiesen wurden. --CrazyFORCE I ?!? I Bewertung 12:00, 19. Dez. 2006 (CET)
[Bearbeiten] Wahlrechtsgrundsäte
Das Wahlrecht ist allgemein, wenn es grundsätzlich allen Staatsbürgern, unabhängig von Nation, Einkommen, Geschlecht, ... zusteht.
Was genau ist mit "Nation" gemeint? Wenn nur Staatsbürger wählen dürfen, was heißt dann "unabhängig von Nation"?
[Bearbeiten] Gleichheit der Wahl
beim europäischen Parlament ist die Gewichtung der Stimme eines Bürgers abhängig von seiner Staatsbürgerschaft). Hat hier eigentlich nichts zu suchen, denn jeder Bürger eines Landes hat ja die gleiche Stimme wie die anderen Bürger seines Landes, dabei ist es letzendlich egal, welchen Stimmanteil der Paralamentarier hat. Ein sehr ungünstiges Beispiel, was man einfach entfernen sollte. Versteht irgendwer, was ich meine?--Kajaktiger 22:32, 10. Nov. 2006 (CET)
- Ich glaub, du hast da etwas nicht ganz verstanden. -MrBurns 22:04, 12. Nov. 2006 (CET)
- Okay, wird in der ganzen Wikipedia so benutzt. Muss mich wohl geirrt haben. --Kajaktiger 20:41, 13. Nov. 2006 (CET)
- Ich halte den Absatz aus mehreren Gründen verbesserungswürdig:
- 1. wird nicht das Europäische Parlament, sondern die vom Staat XX zu entsendenden Abgeordneten gewählt, und das in 25 Ländern gleichzeitig. Bei diesen 25 Wahlen hat (bei jeder Wahl für sich) jeder Wahlberechtigte das selbe Stimmgewicht.
- 2. dürfen auch Deutsche bei den EU-Wahlen in Österreich wählen, wenn sie dort wohnen und dies wollen.
- 3. existiert nach obiger Argumentation bei der österreichischen Nationalratswahl auch kein "gleiches Wahlrecht", weil die Stimmgewichtung in den ersten beiden Ermittlungsverfahren vom Wohnort abhängt. --MA2412 19:17, 18. Nov. 2006 (GMT +0100)
[Bearbeiten] Wahlrecht in Österreich
Info: In Österreich darf man "ab sofort" ab dem vollendeten 16. Lebensjahr wählen!
- Noch nicht ganz. Die Regierung hat es zwar schon beschlossen, das Parlament (Nationalrat) aber noch nicht. Das soll aber noch vor dem Sommer geschehen. --Martinwilke1980 09:23, 16. Mär. 2007 (CET)