Diskussion:Walter Sedlmayr
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er zog von Schwabing nach München? uiuiui. (entfernt!)
Aber der Ausdruck "Ziehsohn" für Werlé ist irgendwie drollig
Heißt der Knabe nun Werle oder Werlé? da gibbets Widersprüche --Kira Nerys 19:35, 13. Jul 2006 (CEST)
In den meisten Publikationen heißt er Werlé (z.B. Stern 31/1990 S. 128)
[Bearbeiten] Persönlichkeitsrechte der Täter
- Täter hat Recht auf Anonymität --Franz (Fg68at) 20:43, 10. Okt. 2006 (CEST)
Die Namen wurden mittlerweile aus dem Text, sowie aus der gesamten History (waren bereits in der Erstversion drin) entfernt. Zur Problematik des Persönlichkeitsschutzes von Straftätern (auch von Mördern) siehe Lebach-Urteil. --Proofreader 19:08, 20. Okt. 2006 (CEST)
- Autsch!
- Erstens siehe im obigen Artikel, dass Internet-Tageszeitungen ihre Artikel nicht ändern müssen. Das geht auch aus deinem verlinkten Urteil hervor. Wenn, dann ist es mMn nur wichtig, dass es im aktuellen Text nicht steht.
- Abkürzungen hätten auch gereicht. (Da käme ich beim lesen nicht so leicht durcheinander.)
- Der Artikel wurde jetzt von folgenden Leuten erstellt:
84.138.100.33 3 ist somit der Hauptautor nach anzahl der Edits. Konrad Lackerbeck 1 Fg68at 1 84.61.60.232 1 Wolfgang Kopp 1 172.158.166.19 1 08-15 1 Ist der Hauptautor vom Text her. first edit 05/25/2006 14:00
--Franz (Fg68at) 21:43, 20. Okt. 2006 (CEST)
Interessant finde ich folgenden Abschnitt des ksta-Artikels (von Franz oben zitiert): Es gebe keine Pflicht, solche Texte später zu löschen, so die Richter, sonst wären die Medien „über Gebühr“ belastet. Schließlich müsse auch ein Archiv, das gedruckte Zeitungen aufbewahrt, die Namen von Straftätern nicht nachträglich schwärzen. Demnach halte ich die Versionsgeschichte hier für ohne Not verfälscht.--Bhuck 22:56, 24. Okt. 2006 (CEST)
Da ist glaube ich nicht ohne Grund von gedruckten Zeitungen die Rede, für die wäre eine nachträgliche Änderung technisch natürlich ungleich aufwändiger. In Online-Medien und Wikis genügen ein paar Eingaben in den Computer. Ist natürlich immer eine Abwägungssache, Abkürzungen hätten es vielleicht auch getan, das stimmt. Im Fall Tron hatte ich mich noch klar gegen die Anonymisierung ausgesprochen, hier ist die Sachlage etwas anders; es geht um noch lebende Betroffene, die rechtlich gegen uns vorgehen könnten und es geht um Namen, die bislang in der Öffentlichkeit nicht besonders verbreitet sind. Zugegeben, die History einzusehen bedarf es schon einiges an Aufwand, die Namen wären also mehr oder weniger versteckt; dass nun einige Autoren ihren Nick nicht mehr angegeben finden, halte ich demgegenüber aber dennoch für das kleinere Übel. Ist aber tatsächlich nur meine persönliche Meinung. --Proofreader 07:35, 26. Okt. 2006 (CEST)
- Hm, in dem Artikel ist doch auch explizit von Online-Medien die Rede: Medien mit Online-Angebot können nach der Frankfurter Entscheidung aufatmen. Sie haben nicht die Pflicht, ihre Online-Archive regelmäßig zu überprüfen. Insofern scheinen die Einwände nicht ganz unberechtigt zu sein. Die Versionsbereinigung mag deshalb tatsächlich ein wenig voreilig gewesen sein. Ich gebe zu, das bringt mich doch etwas ins Grübeln. Aber jetzt das wieder zu rekonstruieren (wenn das denn geht) wäre trotzdem zuviel der Mühe, denke ich. --Proofreader 07:46, 26. Okt. 2006 (CEST)
- Ähm: Die gelöschten Versionen wiederherstellen sind ca. 4 Mausklicks für einen Admin der sich mit solchen Dingen befasst. Im derzeitigen Zustand wäre er eine Verletzung der GFDL. --Franz (Fg68at) 11:20, 27. Okt. 2006 (CEST)
[Bearbeiten] Namens wirrwarr
Sedlmayr wird in den ersten zwei Abschnitten Sedlmayer geschrieben, das sieht nicht korrekt aus. (Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 84.58.230.220 (Diskussion • Beiträge) 13:55, 11. Okt 2006 (CEST)) -- Franz (Fg68at) 00:52, 12. Okt. 2006 (CEST)
- Thx, ist korrigiert --Franz (Fg68at) 00:52, 12. Okt. 2006 (CEST)