Wappen Baden-Württembergs
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Das Wappen Baden-Württembergs wird in zwei Varianten geführt, einem großen und einem kleinen Landeswappen.
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[Bearbeiten] Geschichte und gesetzliche Grundlagen
Die Gründung des Landes Baden-Württemberg 1952 war nicht ohne Kontroversen abgelaufen, so dass eine Einigung über die Symbole, ja sogar den Namen des Landes selbst schwer fiel. So bestimmte die im November 1953 verkündete Verfassung zunächst nur die Landesfarben Schwarz-Gold, aber kein Wappen. Dieses wurde erst durch das Gesetz über das Wappen des Landes Baden-Württemberg vom 3. Mai 1954 bestimmt. Seine Verwendung wird zudem durch die Verordnung der Landesregierung über die Führung des Landeswappens vom 2. August 1954 geregelt. Die Gestaltung stammt von dem Grafiker Fritz Meinhard.
Paragraph 1, Absatz 1 des o.g. Gesetzes beschreibt das Wappen wie folgt:
- In goldenem Schild drei schreitende schwarze Löwen mit roten Zungen.
Absätze 2 und 3 beschreiben das große und kleine Landeswappen (siehe unten). Inhaltlich greift das Wappen auf die Tradition des alten Herzogtums Schwaben zurück, deren Herzöge, die Staufer, dieses Wappen geführt hatten. Der Name „Schwaben“ war für das neue Bundesland lange Zeit im Gespräch gewesen, scheiterte jedoch an Widerstand aus Teilen Badens.
[Bearbeiten] Großes Landeswappen
Im großen Landeswappen ruht auf dem Schild eine Krone mit Plaketten, die die wichtigsten historischen Bestandteile des Landes widerspiegeln. Dies sind
- Franken mit dem „fränkischen Rechen“, der die fränkischen Gebiete im Nordosten des Landes repräsentiert,
- Hohenzollern (geviert von Silber und Schwarz) für die (zuletzt preußischen) hohenzollerischen Lande,
- Baden (in Gold ein roter Schrägbalken),
- Württemberg (in Gold drei schwarze Hirschstangen),
- die Kurpfalz (in Schwarz ein goldener Löwe) für die ehemals kurpfälzischen Gebiete im Nordwesten des Landes
- und (Vorder-)Österreich (Bindenschild), zu dem ehemals große Gebiete im Süden des Landes gehörten.
Dabei stehen die Wappen Badens und Württemberg etwas erhöht. Als Schildhalter stehen (heraldisch) rechts der Hirsch, der Württemberg repräsentiert, links der Greif für Baden. Greif bzw. Hirsch waren die Schildhalter in den Wappen der vor dem Krieg existierenden Länder Baden und Württemberg gewesen. Die Schildhalter stehen auf einem Postament in den Landesfarben Schwarz-Gold, das im Gesetzestext nicht explizit erwähnt ist.
Das große Landeswappen wird nur von bestimmten Behörden und Institutionen des Landes geführt. Laut Paragraph 1 der o.g. Verordnung sind dies: die Regierung, der Ministerpräsident, die Ministerien, die Vertretung des Landes Baden-Württemberg beim Bund und in europäischen Angelegenheiten, der Staatsgerichtshof und die obersten Gerichte des Landes, der Rechnungshof und die Regierungspräsidien.
[Bearbeiten] Kleines Landeswappen
Im kleinen Landeswappen ruht auf dem Schild eine Blattkrone, die als Volkskrone die Volkssouveränität nach dem Ende der Monarchie anzeigt. Das kleine Landeswappen wird geführt von allen Landesbehörden und -institutionen, die nicht das große Landeswappen führen, sowie von den Notaren (die in Baden-Württemberg Amtsnotare sind).
[Bearbeiten] Weblinks, Literatur, Siehe auch
- Artikel der Stuttgarter Zeitung über das Zustandekommen des Landeswappens
- Baden-württembergische Befindlichkeiten. Das Land und seine Symbolik. Bearbeitet von Petra Schön, herausgegeben durch das Hauptstaatsarchiv Stuttgart. Begleitbuch zur gleichnamigen Ausstellung des Hauptstaatsarchivs Stuttgart. Stuttgart, 2002.
- Wappen Württembergs