Wehrmachtuntersuchungsstelle
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Die Wehrmachtuntersuchungsstelle für Verletzungen des Völkerrechts (WuSt) wurde am 4. September 1939 als Unterabteilung der Wehrmachtrechtsabteilung im Oberkommando der Wehrmacht (OKW) gebildet. Aufgabe der WuSt war es, Völkerrechtsverstöße der Kriegsgegner Deutschlands zu untersuchen wie auch umgekehrt derartige Verstöße von Wehrmachtangehörigen.
Leiter der Behörde war der Rechtsanwalt Johannes Goldsche, der bereits während des Ersten Weltkrieges als stellvertretender Leiter der Militäruntersuchungsstelle der preußischen Armee – einer Behörde mit gleichartiger Aufgabenstellung wie die der WuSt – tätig war.
Von den etwa 8.000 Ermittlungsfällen sind rund die Hälfte der Akten in 226 Aktenbänden erhalten geblieben. Das Aktenmaterial wurde bei Kriegsende von US-Streitkräften beschlagnahmt und gegen Ende der 1960er Jahre an die Bundesrepublik Deutschland zurückgegeben.
Ab Mitte der 1970er Jahre wurden die Akten von einer Forschergruppe um Alfred de Zayas erstmals einer wissenschaftlichen Auswertung unterzogen.
[Bearbeiten] Literatur
- A. de Zayas: Die Wehrmachtuntersuchungsstelle. München 1998. ISBN 3-548-33080-0