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Das Stadtwappen von Wesel
[Bearbeiten] Erlaubnis der Nutzung des Stadtwappens und der Daten über Wesel
Per E-Mail angefragt am 2004-08-23 von Dominik Bay. Hier die Antwort vom 2004-09-09 mit der Erteilung der Erlaubnis zur Verwendung des Stadtwappens und der Daten der Stadt Wesel:
Verwendung des Weseler Stadtwappens
Sehr geehrter Herr Bay,
nach § 3 der Satzung über die Verwendung des Weseler Stadtwappens vom 25.09.1986 kann einzelnen Personen und Personenvereinigungen die Verwendung des Stadtwappens gestattet werden, wenn
a) der Antragsteller und der beabsichtigte Gebrauch das Ansehen der Stadt nicht gefährden oder schädigen,
b) jeder Anschein eines amtlichen Charakters vermieden wird und eine Verwechslung mit einer städtischen Einrichtung sowie jede missbräuchliche Verwendung ausgeschlossen ist,
c) das Wappen heraldisch richtig wiedergegeben wird.
Gem. § 4 der Satzung wird die Erlaubnis auf jederzeitigen entschädigungslosen Widerruf erteilt.
Die beabsichtigte Verwendung des Wappens, wie von Ihnen beantragt, widerspricht der Satzungsregelung nicht. Ich gestatte Ihnen daher, das Stadtwappen entsprechend dem beantragten Verwendungszweck (Verwendung in der Enzyklopädie Wikipedia/Artikel zur Stadt Wesel) zu benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Schroh
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Die Verwendungsmöglichkeiten der Wappen öffentlich-rechtlicher Körperschaften in Österreich sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Die reine Darstellung im erkennbaren Unterschied zum missbräuchlichen Führen (Gebrauchen) eines Wappens ist zulässig. Die ungenehmigte Verwendung/der ungenehmigte Gebrauch eines Wappens kann zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Schweiz
Die Verwendung öffentlicher Wappen und Zeichen ist durch das Bundesgesetz vom 5. Juni 1931 (232.21) und die Vollziehungsverordnung vom 5. Januar 1932 (232.211) geregelt (vgl. Volltext). Für die Wappen des Bundes und der Kantone ist Art. 3 massgeblich, für die Wappen der Bezirke, Kreise und Gemeinden Art. 5. Informationen über die Rechtslage in hier nicht gelisteten Rechtsordnungen sind ggf. hier zu finden. Im konkreten Einzelfall ist eine juristische Beratung zu empfehlen. Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen! |
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