Diskussion:Wettbewerbsrecht
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Hier ist einiges ungenau:
- Eine Definition für den Begriff "Wettbewerb" ist nicht anerkannt. Weder was den den Begriff "Wettbewerb" allgemein, noch was den Wettbewerbsbegriff im Sinne des UWG betrifft. Ich bezweifle, dass der BGH die in diesem Artikel angegebene Definition jemals geäußert hat.
- Das, was in Deutschland unter Wettbewerbsrecht im engeren Sinne verstanden wird, ist das UWG. Dieses dient nicht der Verhinderung von Kartellen. Europarechtlich und international versteht man unter "competition law" allerdings eine breiteres Feld, wozu auch das Kartellrecht gehört.
- Die Ausführungen zur europarechtlichen Wettbewerbsfreiheit sind hier fehl am Platze,
in summa, ich werde den Artikel beizeiten vollständig überarbeiten, --Alkibiades 21:58, 7. Mai 2005 (CEST)
- erledigt, hoffe es ist besser so -- Alkibiades 20:18, 17. Jun 2005 (CEST)