Wiener Hochverratsprozess 1870
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Der Wiener Hochverratsprozess fand am 4. Juli 1870 im Wiener Landgericht unter strengen Sicherheitsverkehrungen statt. Dieser Hochverratsprozess war gegen Arbeiterfunktionäre und gegen Anführer der Sozialdemokratischen Partei (wie zum Beispiel Oberwinder, Most, Scheu, Pabst und Perin). Oberwinder, einer der Pioniere der deutschen Arbeiterbewegung wurde zu 6 Monaten Haft verurteilt. Die Spitzenvertrauensmänner der organisierten Arbeiterschaft wurden zu sechs Jahren Kerker verurteilt.
Nach diesem Prozess lösten die Behörden die meisten Arbeiterbildungsvereine auf, von denen die Mehrheit erst wenige Monate lang existierten. Die meisten entstanden erst am 7. April 1870, als die Regierung den Koalitionsverbot (Verbot des Zusammenschlusses der Arbeiter 1864), aus Angst vor einer gefährlichen revolutionären Entwicklung, aufhob. Das neue Recht ließ ab da Gewerkschaften zu. Verbände allerdings blieben weiterhin verboten. Die Staatsmacht versuchte trotz allem weiterhin mit allen Mitteln, die Gewerkschaften zu bekämpfen und ihren Einfluss niedrig zu halten.
Zweimal in der neueren österreichischen Geschichte hat der Staat versucht, der in die Illegalität gedrängten sozialistischen Bewegung durch Hochverratsprozesse gegen die Parteiführung den Garaus zu machen: 1870 im Wiener Hochverratsprozess und 1936 im großen Sozialistenprozess. Beide Male waren die Behörden durch Verräter und Spitzel fast lückenlos über die Aktivitäten der Parteiführung informiert und konnten fast alle leitenden Persönlichkeiten verhaften.
Diese behördlichen Verfolgungen, wie der Hochverratsprozess 1870 vermochten allerdings auch die Entfaltung der Bewegung nicht zu verhindern.