Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen
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Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) mit Sitz in der Stadt Brandenburg an der Havel ist eine Verwaltungseinheit der Deutschen Rentenversicherung Bund, die die Aufgaben nach dem Abschnitt XI des Einkommensteuergesetzes (EStG) durchführt.
Mit dem Altersvermögensgesetz (AVmG) wird seit 1. Januar 2002 der Aufbau einer freiwilligen Altersvorsorge steuerlich und durch eine Altersvorsorgezulage gefördert (sogenannte „Riester-Rente“). Die mit der Förderung verbundenen Aufgaben wurden der damaligen Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) als zentrale Stelle ("Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen") übertragen.
Aufgaben der ZfA sind vor allem Berechnung, Kontrolle, Auszahlung und Rückforderung von Zulagen. Zukünftig wird die ZfA auch die Organisation der Rentenmitteilung nach § 22a EStG übernehmen.