Zollrecht
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Zollrecht, im Mittelalter das Recht, von vorbeikommenden Reisenden und Händlern einen Zoll oder eine Maut zu erheben. Meistens gewährte der oberste Landherr, z. B. der Kaiser, oder der Bischof, falls dieser weltliche Macht hatte, seinen Lehensleuten oder Vasallen dieses Recht. Auch eine Stadt konnte, im Rahmen des Stadtrechts, das Zollrecht erlangen. Das Zollrecht war jahrhundertelang die Haupteinnahmequelle vieler Adliger und Monarchen, die dadurch u. a. Kriege und den Hofstaat finanzierten. Heutzutage werden sogenannte "Wirtschaftszölle" hauptsächlich bei der Wareneinfuhr in ein Zollgebiet erhoben, die die Warenströme steuern sollen.
Siehe auch: Stapelrecht
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[Bearbeiten] Zollrecht in der EU
In der Europäischen Union gelten der Zollkodex (ZK) EWG-Verordnung 2913/92 vom 12.Oktober 1992 und die Durchführungsverordnung zum Zollkodex (ZK-DVO).
[Bearbeiten] Zollrecht in Deutschland
In Deutschland gilt das europäische Zollrecht. Teilweise bleibt jedoch Raum für nationale Regelungen. Diese beruhen in Deutschland überwiegend auf den Vorschriften für die Finanzverwaltung. Das sind neben der
- Abgabenordnung (AO)
- Zollverwaltungsgesetz (ZollVG) [1]ZollVG beim BMJ
- Zollverordnung (ZollV) [2]ZollV beim BMJ
Durch die deutsche Zollverwaltung werden auch verschiedene Verbrauchsteuern erhoben und verwaltet. Diese sind ebenfalls in den nationalen Gesetzen verankert. Bei der Erhebung des "Zolls" (eigentlich Einfuhrabgaben) werden diese ebenso unter den Vorschriften des Zollrechts eingezogen wie die Einfuhrumsatzsteuer (Mehrwertsteuer).
Das alte Zollgesetz trat mit dem Zollkodex 1992 außer Kraft.
In der Zollverwaltung finden weitere Gesetze Anwendung, die aber nicht als Zollrecht betrachtet werden können, da Sie diverse andere Bereiche ebenso erfassen (z.B. Sozialgesetzbuch, Strafgesetzbuch und Zivilprozessordnung).
[Bearbeiten] Zollrecht in Österreich
[Bearbeiten] Internationales Zollrecht
Innerhalb der WTO wurden diverse Abkommen geschlossen, die den freien Welthandel fördern, zB. durch den Abbau von Handelsbarrieren wie Zölle. Diese Verträge haben also direkten Einfluss auf das nationale, europäische und internationale Zollrecht. Wichtig sind dabei vor allem
- GATT
- GATS
- TRIPS
- Convention on the Harmonization and Simplification of Customs Procedures (Kyoto Convention, KC) der WCO
Des Weiteren gibt es wichtige Freihandelszonen, die ihr Zollrecht harmonisiert haben. Dazu gehören unter anderen:
Für das internationale Zollrecht von Bedeutung ist ebenfalls die Gruppe der AKP-Staaten. Dabei handelt es sich um Entwicklungsländer, die von der Europäischen Union Vorteile im Zollrecht erhalten. Ähnliche Vorzugsbehandlungen finden in allen wirtschaftlich weiter entwickelten Regionen gegenüber Entwicklungsländern statt (z.B. USA, Japan).
[Bearbeiten] Literatur
- Peter Witte, Hans-Michael Wolffgang (Hrsg.): Lehrbuch des Europäischen Zollrechts. 4. Auflage. nwb, Herne 2003. ISBN 3-482-43544-8