Zuckerprotokoll
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Das Zuckerprotokoll ist ein bilaterales Handelsabkommen der EU mit den AKP Staaten, die Internationale Bezeichnung dafür ist CSA/Commonwealth Sugar Agreement. Es ermöglicht AKP-Staaten, Zucker zu EU-Preisen an die Europäische Union zu liefern und dient der Förderung des Zuckeranbaus in den AKP Staaten.
Es besteht im Wesentlichen aus zwei getrennten Abkommen:
- Dem EU-AKP-Zuckerprotokoll von 1975, einem Anhang des Cotonou-Abkommens, das den zollfreien Import von 1,3 Millionen Tonnen Rohzucker aus den AKP-Staaten (plus Indien) zum EU-Binnenmarktpreis garantiert.
- Der Präferenzzucker-Regelung von 1995, die für weitere 300.000 Tonnen Zucker 85 Prozent des Einkaufspreises des AKP-Zuckerabkommens garantiert. Während das AKP-Zuckerprotokoll eine unbegrenzte Laufzeit hat, ist dieser Teil auf 6 Jahre beschränkt und läuft zum 30. Juni 2001 aus.
Die EU exportiert einen Teil des Zuckers, den sie zu hohen Preisen von ehemaligen Kolonien importiert, stark subventioniert auf dem Weltmarkt weiter. Das Zuckerprotokoll kostet die EU jährlich etwa 800 Millionen Euro.
Die Welthandelsorganisation entschied, dass das Zuckerprotokoll gegen WTO-Regeln verstößt, nachdem Brasilien, Thailand und Australien dagegen geklagt hatten. Die EU hat inzwischen beschlossen, die Preise ab Mitte 2006 schrittweise um 39 Prozent zu senken. Eine Tonne Rohzucker würde demnach statt 524 Euro nur noch voraussichtlich 303 Euro kosten.
Von der Senkung der Zuckerpreise wäre vor allem Mauritius betroffen, das mit 507.000 Tonnen jährlich etwa 40 Prozent der Zuckerimporte der EU liefert.