Zurechnungszeit
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Die Zurechnungszeit ist die Zeit, die bei einer Rente wegen Erwerbsminderung oder bei einer Rente wegen Todes den vom Versicherten zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten hinzuzurechnen ist, wenn der Versicherte das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Sie soll damit jene Beiträge ersetzen, welche die Erwerbsminderung oder der Tod bis zum Eintritt in das Rentenalter verhindert haben. Ohne dieses Auffüllen würde die Rente ihre Eigenschaft als adäquaten Einkommensersatz verlieren.
Die Zurechnungszeit beginnt bei einer
- Rente wegen Erwerbsminderung mit dem Eintritt der maßgebenden Erwerbsminderung
- Rente wegen voller Erwerbsminderung, auf die erst nach Erfüllung einer Wartezeit von 20 Jahren Anspruch besteht, mit Beginn dieser Rente
- Witwen-, Witwer- oder Waisenrente mit dem Tode des Versicherten
- Erziehungsrente mit Beginn dieser Rente
und endet mit der Vollendung des 60. Lebensjahres des Versicherten.
Es handelt sich um eine beitragsfreie Zeit. Die Bewertung erfolgt nach dem aus der Gesamtleistungsbewertung ermitteltem Durchschnittswert.