Zusatzstoffzulassungsverordnung
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Die Verordnung über die Zulassung von Zusatzstoffen zu Lebensmitteln zu technologischen Zwecken kurz Zusatzstoffzulassungsverordnung (ZZulV) regelt als bundesgesetzliche deutsche Verordnung die Zulassung, Kennzeichnung und Höchstmengen von Zusatzstoffen zu Lebensmitteln.
Unter die Zusatzstoffzulassungsverordnung fallen Aromen, Farbstoffe, Konservierungsstoffe sowie Süßungsmittel und Antioxidantien.
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