4-GB-Grenze
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Die 4-GB-Grenze (eigentlich 4-GiB-Grenze) bezeichnet den maximalen Arbeitsspeicher, den ein Prozess unter einem 32-Bit-Betriebssystem benutzen kann. 4 GiB entsprechen 4096 MiB bzw. 232 Byte. Dies ist der sogenannte logische Adressraum. Heute überwiegen bei Prozessoren und Betriebssystemen noch die 32-Bit-Versionen, die diese Grenze haben. Im Jahr 2006 war zwar der real installierte Speicher und der Speicherbedarf der Programme in den meisten Fällen kleiner, so dass diese Grenze noch nicht spürbar wird. Nichtsdestoweniger gab es zu dieser Zeit schon 64-Bit-Prozessoren, die zusammen mit den entsprechenden 64-Bit-Betriebssystemen diese Grenze nicht aufweisen. Auch unter 32-Bit-Systemen gibt es mit PSE36, PAE und AWE Möglichkeiten, die 4-GiB-Grenze zu überschreiten.
Ähnlich wie beim Jahr-2038-Problem wird auch hier die Problematik durch den Umstieg auf eine 64-Bit-Architektur nicht gelöst sondern lediglich auf 17.592.186.044.416 MiB, also umgerechnet 16 EiB verschoben. Sofern das Mooresche Gesetz seine Gültigkeit behält, wird diese Grenze um etwa 2055 ein erneutes Problem darstellen.