Abhängling
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Der Begriff Abhängling (auch frz. Cul-de-lampe) stammt aus dem Bauwesen und steht im Gewölbebau für einen herabhängenden Schlussstein. Dieser ist oft in Form eines Zapfens oder eines Knaufes ausgebildet. Beim Zweischichtengewölbe gibt es auch einen Abhängling in Form eines mit Eisenanker tief herabhängenden Schlußsteins auf dem in filigraner Form Gewölberippen ihr Auflager haben. Im Holzbau ist ein Abhängling das untere Ende einer Hängesäule unterhalb der von der Hängesäule getragenen Balken.