Abitur in Sachsen
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Das Abitur in Sachsen wird üblicherweise mit dem erfolgreichen Abschluss der gymnasialen Oberstufe erworben.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Eintritt in die gymnasiale Oberstufe
[Bearbeiten] Voraussetzungen
Die gymnasiale Oberstufe (auch Sekundarstufe II genannt) umfasst in Sachsen die Jahrgangsstufen 11 und 12. Der Eintritt in diese Stufe ist nur möglich, wenn die Klassenstufe 10 des Gymnasiums erfolgreich abgeschlossen wurde. Schüler mit einem Realschulabschluss, die von einer Mittelschule an das Gymnasium wechseln, müssen die Klassenstufe 10 am Gymnasium zusätzlich absolvieren. Diese Klassenstufe dient als Einführungsphase und hat daher eine Gelenkfunktion. Die künftigen Schüler der Sekundarstufe II sollen somit auf die Veränderungen gegenüber dem bisherigen Unterrichts- und Bewertungssystem vorbereitet werden.
[Bearbeiten] Unterschiede der Ober- zur Unterstufe
Im Vergleich zu den Klassen 5 bis 10 gibt es einige grundlegende Unterschiede:
- Anstelle von Klassen gibt es nun Kursgruppen (meist kurz als "Kurse" bezeichnet), die von Fach zu Fach unterschiedlich zusammengesetzt sein können.
- Der Unterricht wird zudem in Leistungs- und Grundkursen erteilt. Hierbei erwerben die Schüler in den Grundkursen grundlegende inhaltliche und methodische Kenntnisse und Fähigkeiten; die Leistungskurse tragen intensiverem Fragen und Verstehen Rechnung.
- Die Aufgaben des Klassenleiters der Klassenstufen 11 bis 12 übernimmt der Tutor, der meist einer der Leistungskurslehrer ist. Er berät die Schüler in Absprache mit den zuständigen Fachlehrern in allen Angelegenheiten des jeweiligen Schulfaches und bei der Wahl der Abiturprüfungsfächer.
- Die Jahrgangsstufen 11 und 12 gliedern sich in vier Kurshalbjahre: 11/I, 11/II, 12/I und 12/II. Dies hat vor allem eine besondere Bedeutung bei der Berechnung der Gesamtqualifikation.
- Der bisher verwandten 6-Noten-Skala werden Punkte zugeordnet. Da hierbei auch die Noten-Tendenzen Berücksichtigung finden, ist eine differenziertere Bewertung möglich.
Punkte | Note (in Worten) | Note (mit Tendenz) | Notendefinition | Bemerkungen |
---|---|---|---|---|
15 | sehr gut | 1+ | Die Leistungen entsprechen den Anforderungen in besonderem Maße. | |
14 | 1 | |||
13 | 1- | |||
12 | gut | 2+ | Die Leistungen entsprechen den Anforderungen voll. | |
11 | 2 | |||
10 | 2- | |||
9 | befriedigend | 3+ | Die Leistungen entsprechen den Anforderungen im Allgemeinen. | |
8 | 3 | |||
7 | 3- | |||
6 | ausreichend | 4+ | Die Leistungen weisen zwar Mängel auf, entsprechen aber im Ganzen noch den Anforderungen. | |
5 | 4 | |||
4 | schwach ausreichend | 4- | Die Leistungen weisen Mängel auf und entsprechen den Anforderungen nur noch mit Einschränkungen. | defizitärer Bereich |
3 | mangelhaft | 5+ | Die Leistungen entsprechen den Anforderungen nicht, lassen jedoch erkennen, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können. |
|
2 | 5 | |||
1 | 5- | |||
0 | ungenügend | 6 | Die Leistungen entsprechen den Anforderungen nicht und selbst die Grundkenntnisse sind so lückenhaft, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können. |
nicht belegt |
[Bearbeiten] Aufgabenfelder und Unterrichtsfächer
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Fächern im Pflichtbereich (Leistungskurse und Grundkurse) und im Wahlbereich (Grundkurse und Arbeitsgemeinschaften). Das Angebot an Leistungs- und Grundkursen ist so angelegt, dass die Schüler an den verbindlichen Kursen teilnehmen und somit die Voraussetzungen für die Zulassung zur schriftlichen und mündlichen Abiturprüfung erfüllen können.
[Bearbeiten] Pflichtbereich
Die Fächer des Pflichtbereichs sind in drei Aufgabenfelder unterteilt:
- Sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld
-
- Deutsch
- Fremdsprachen (spätestens ab Klasse 8 als Pflichtfach begonnen)
- Kunsterziehung
- Musik
- Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld
-
- Geschichte
- Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/Wirtschaft (oftmals kurz als GRW bezeichnet)
- Geografie
- Mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld
-
- Mathematik
- Biologie
- Chemie
- Physik
Die Fächer Sport und Religion bzw. Ethik sind als Pflichtfächer keinem Aufgabenfeld zugeordnet.
[Bearbeiten] Wahlbereich
Im Wahlbereich können die Fächer
- Astronomie,
- Informatik,
- Fremdsprachen, die in der Sekundarstufe I als Arbeitsgemeinschaft geführt wurden sowie
genehmigte fachübergreifende Grundkurse angeboten werden, wenn es die Möglichkeiten der betreffenden Schule zulassen.
Von dem Wahlbereich können in den Kursjahren 11 und 12 insgesamt maximal 5 auf die Wochenstunden angerechnet werden. Hiervon können nur die Grundkurse angerechnet werden, die Arbeitsgemeinschaften bleiben unberücksichtigt.
Es können auch zusätzliche Lernangebote in Form von Arbeitgemeinschaften eingerichtet werden, wie z. B.
- Chor,
- Orchester,
- Darstellendes Spiel,
- Fremdsprache (in Jahrgangsstufe 11 beginnend),
- Sport,
- "Cambridge"-Kurs (soll auf den Erwerb eines weltweit anerkannten Englisch-Sprachzertifikat hinführen)
[Bearbeiten] Übersicht über die Wochenstundenanzahl
Bitte auch die Hinweise unter der Tabelle beachten!
Bereich | Aufgabenfeld | Fächer | Wochenstunden (Grundkurs) | Wochenstunden (Leistungskurs) |
---|---|---|---|---|
Pflicht | sprachlich-künstlerisch-literarisch | Deutsch | 4 | 5 |
Sorbisch | 4 | 5 | ||
Englisch Französisch Latein Polnisch Russisch Spanisch Tschechisch Sonstige |
4 bzw. 3 | 5 | ||
Musik Kunsterziehung |
2 | 5 | ||
gesellschaftswissenschaftlich | Geschichte Gemeinschaftskunde/Re./Wi. Geografie |
2 | 5 --- --- |
|
mathematisch- naturwissenschaftlich-technisch |
Mathematik | 4 | 5 | |
Biologie Chemie Physik |
3 | 5 | ||
Religion bzw. Ethik Sport |
2 | 5 | ||
Wahl | Grundkurs | Astronomie Informatik |
2 | --- |
Fachübergreifender Grundkurs | 3 oder 2 | |||
Fremdsprache (in Sek. I als AG geführt) | 3 | |||
Arbeitsgemeinschaft | Chor Orchester Darstellendes Spiel Sport |
2 | --- | |
Fremdsprache (ab Jahrgangsstufe 11) |
3 |
- Eine fortgeführte Fremdsprache wird im Grundkurs mit vier, jede weitere mit drei Wochenstunden unterrichtet (nicht in allen Schulen).
- An Gymnasien, die sich in kirchlicher Trägerschaft befinden, wird der Grundkurs Religion mit 3 Wochenstunden unterrichtet.
- Das Abiturzeugnis enthält einen Vermerk darüber, dass das Zeugnis das Latinum bzw. Graecum bzw. Hebraicum einschließt, wenn der Schüler den Unterricht in einem der Fächer im erforderlichen Umfang als 1., 2. oder 3. Fremdsprache erfolgreich besucht hat. Das Latinum, Graecum bzw. Hebraicum kann auch im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft erworben werden. Die Voraussetzungen dafür sind mindestens drei Jahre Unterrichtszeit mit mindestens drei Wochenstunden sowie das Bestehen einer Ergänzungsprüfung.
- Ferner enthält das Abiturzeugnis einen Vermerk über die Noten in den abgewählten Pflichtfächern in Klasse 10.
- Weiterhin kann die Vorbereitung auf den Erwerb international anerkannter Sprachdiplome im Rahmen eines Wahlgrundkurses oder einer Arbeitsgemeinschaft erfolgen.
- In den Kursjahren 11 und 12 müssen in der Summe (Kursjahr 11 plus Kursjahr 12) 65 Wochenstunden belegt werden
- auf diese 65 Stunden dürfen maximal 5 Stunden aus den Grundkursen des Wahlbereiches angerechnet werden
[Bearbeiten] Kurswahl
Geändert! Die Angaben sind ab dem Jahrgang der Einschulung 1998 nicht mehr gültig! Am 29. September 2006 wurde die sogenannte Oberstufenreform beschlossen, deren Auswirkungen in dem folgenden Text noch nicht berücksichtigt sind!
[Bearbeiten] Leistungskurse
Jeder Schüler wählt aus dem Angebot seiner Schule zwei Fächer aus dem Pflichtbereich zu seinen Leistungskursen. Dabei sind die folgenden Kombinationen möglich:
-
- Deutsch - Mathematik
-
- Deutsch - fortgeführte Fremdsprache
- Deutsch - Biologie oder Chemie oder Physik
- Deutsch - Geschichte
-
- Mathematik - fortgeführte Fremdsprache
- Mathematik - Biologie oder Chemie oder Physik
- Mathematik - Geschichte
-
- Fortgeführte Fremdsprache - Geschichte
(an Stelle von Deutsch kann in Bautzen auch Sorbisch gewählt werden)
- "Fortgeführte Fremdsprache" bedeutet 1., 2. oder 3. Fremdsprache (ab Klassenstufe 8).
- Die Einrichtung von Leistungskursen in den Fächern Kunsterziehung und Musik ist nur an Schulen mit musischem Profil möglich, in Musik darüber hinaus an Schulen mit vertiefter musischer Ausbildung (gemäß §4 SOGY).
- Das Leistungskursfach Sport wird an Schulen mit vertiefter sportlicher Ausbildung (gemäß §4 SOGY) eingerichtet.
- Das Leistungskursfach Religion wird an Schulen in kirchlicher Trägerschaft eingerichtet.
Bei Gymnasien mit vertiefter Ausbildung gemäß § 4 SOGY wird nach entsprechenden Festlegungen in der Oberstufen- und Abiturprüfungsverordnung (OAVO) verfahren. Besonderheiten gelten darüber hinaus für das Landesgymnasium St. Afra zu Meißen, das Wilhelm-Ostwald-Gymnasium Leipzig (Abitur ist jedoch, trotz Widersprechen der Direktorin, nur für in Deutschland geborene zugelassen) und das Sorbische Gymnasium Bautzen. Des Weiteren gibt es Ausnahmen für die sächsischen Sportgymnasien.
[Bearbeiten] Grundkurse
Die Wahl der Grundkurse ergibt sich von den gewählten Leistungskursen. So sind sieben Fächer obligatorisch als Grundkurse bzw. Leistungskurs zu wählen (von 11/I bis 12/II):
- Deutsch
- Mathematik
- fortgeführte Fremdsprache
- Biologie, Chemie oder Physik
- Geschichte
- Kunsterziehung oder Musik
- Ethik oder Religion
Des Weiteren müssen folgende Fächer in den angegebenen Kursjahren belegt werden:
- 11/I und 11/II: Geografie
- 12/I und 12/II: Gemeinschaftskunde
Der Schüler kann des Weiteren Wahlgrundkurse belegen, die zum Teil fächerübergreifend sein können. Die fächerübergreifenden Grundkurse müssen vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus genehmigt werden und werden nicht von allen Schulen angeboten. Beispiele für Wahlgrundkurse sind:
- Informatik
- Astronomie
- Ökologie
- Psychologie
- Filmanalyse
[Bearbeiten] Besondere Lernleistung
Im Rahmen der gymnasialen Oberstufe kann in Sachsen eine Besondere Lernleistung (BeLL) erbracht werden. Die Schule hat hierbei Betreuungspflicht gegenüber dem Schüler.
Die Einbringung dieser in die Gesamtqualifikation erfolgt in vierfacher Wertung. Die Prüfungsergebnisse der Abiturprüfungsfächer gehen nur noch in drei- statt in vierfacher Wertung ein. Für Schülerinnen und Schüler, die eine BeLL erbringen, tritt anstatt der 25-Punkte-Regel nur noch die 20-Punkte-Regel in Kraft.
Die BeLL wird von einem Erst- und Zweitkorrektor zur Bewertung herangezogen, wobei der Erstkorrektor der betreuende Lehrer ist. Des Weiteren ist eine mündliche Verteidigung (Kolloquium) dieser Arbeit notwendig.
Bei einer besonderen Lernleistung ohne fachpraktische Komponente errechnet sich die Gesamtpunktzahl in vierfacher Wertung wie folgt:
-
,
d. h. sie setzt sich aus den Einzelbewertungen der schriftlichen Dokumentation und des Kolloquiums im Verhältnis 2:1 zusammen. Die dabei berechnete Punktzahl wird gemäß den allgemeinen Rundungsregeln gerundet und geht dann in die Gesamtberechnung der Endnote ein.
Die Schülerin oder der Schüler ist berechtigt, sich zwei Wochenstunden für die Erbringung einer Besonderen Lernleistung anrechnen zu lassen.
[Bearbeiten] Weblinks
- Website des Sächsischen Staatsministerium für Kultus
- Schulordnung für Gymnasien - SOGY
- Oberstufen- und Abiturprüfungsverordnung - OAVO
- Der Weg zum Abitur - Ausgabe 2005/2006 - der Ablauf der Sekundarstufe II einfach und detailliert erklärt - alle Informationen die im obigen Text stehen und die Zusammensetzung der Abiturnote
- Ein Programm zur Berechnung der Abiturnote aus den Noten der Teilbereiche nach den sächsischen Vorgaben
- Die Sächsischen Abituraufgaben der letzten Jahre
[Bearbeiten] Quellen
- Staatsministerium für Kultus des Freistaates Sachsen (Hrsg.): Der Weg zum Abitur - Informationen zur Oberstufe an allgemein bildenden Gymnasien. Ausgabe 2003/2004
- Staatsministerium für Kultus des Freistaates Sachsen (Hrsg.): Der Weg zum Abitur - Informationen zur Oberstufe an allgemein bildenden Gymnasien. Ausgabe 2005/2006
Baden-Württemberg | Bayern | Berlin | Brandenburg | Bremen | Hamburg | Hessen | Mecklenburg-Vorpommern | Niedersachsen |
Nordrhein-Westfalen | Rheinland-Pfalz | Saarland | Sachsen | Sachsen-Anhalt | Schleswig-Holstein | Thüringen