Diskussion:Abnahme
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dieser sehr lange edit einer IP [1] gibt keinerlei quellen an. auch wenn ich es inhaltlich für korrekt halte, frage ich mich, ob es sich um URV aus einem lehrbuch handeln könnte.--poupou l'quourouce 12:16, 12. Feb 2006 (CET)
Es handelt sich nicht um "URV aus einem Lehrbuch", sondern um persönliches Wissen, das durch das Arbeiten mit dem Werkvertrag- / Bauvertragsrecht erworben wurde.
Ich meine auch, dass Paragraphen des BGB oder der VOB/B nicht mit z. B. "§12 Nr. 5 Abs. 1 VOB/B" sondern mit "VOB/B §12.5.(1)" angegeben werden sollten. Es ist mir bekannt, dass die erste Schreibweise bes. von Juristen häufig gebraucht wird. Dies aber wohl nur weil die mündliche Ausdrucksweise unreflektiert ins Schriftliche übernommen wurde. Diese Schreibweise verwirrt m. E. aber. Zum einen ist in der VOB/B und auch im BGB vor den einzelnen Abschnitten und Absätzen nicht "Nr." oder "Abs." sondern sowohl in der VOB/B als auch im BGB allein eine Zahl oder (Zahl) angegeben. Es ist kein Grund ersichtlich von der Schreibweise der VOB/B und des BGB abzuweichen. Zum anderen wird zuerst nach der VOB/B oder dem BGB, dann nach dem Paragraphen, dann nach dem Abschnitt und dann nach dem Absatz gesucht. Auch hier sehe ich keinen Grund, die folgerichtige Reihenfolge nicht einzuhalten.
- es ist hier konsens, die gesetzesbezeichnung hintenanzustellen.--poupou l'quourouce 10:10, 13. Feb 2006 (CET)
Bertrand Russel wird der Aphorismus zugeschrieben: Auch wenn alle derselben Meinung sind, können alle Unrecht haben.
- so what?--poupou l'quourouce 20:33, 21. Feb 2006 (CET)