Abschleppdienst
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Ein Abschleppdienst ist ein Unternehmen, welches Fahrzeuge abschleppt, birgt, transportiert und sicher stellt. Ein Abschleppdienst benötigt dafür Abschleppfahrzeuge und einen geschützten Parkplatz zur Sicherstellung. Ein Abschleppdienst kann sowohl im Privatauftrag handeln (z. B. wenn ein Fahrzeug wegen Motorschadens liegenbleibt), als auch im Auftrag der Polizei/Ordnungsbehörde.
Die abgeschleppten Fahrzeuge können meistens abgeholt werden, nachdem die Abschleppkosten bezahlt wurden. Ein Abschleppdienst, welcher ein Fahrzeug eines Dritten im Auftrag einer Privatperson (Mieter, Grundstückseigentümer, Ärztehaus, Einkaufszentrum, Geschäftsparkplatz, usw.) abschleppt, darf die Herausgabe des abgeschleppten Kfz nicht von der vorherigen Bezahlung der Abschleppkosten abhängig machen. In der Regel ist es jedoch sinnvoll und spart hohe Folgekosten, wenn diese Abschleppkosten freiwillig dem Abschleppunternehmer bezahlt werden, weil ansonsten die Abschlepprechnung an den Auftraggeber geschickt wird und dieser meistens einen Rechtsanwalt beauftragt und eine Klage hohe Folgekosten verursacht.
Die Automobilclubs haben keinen eigenen Abschleppdienst, sondern beauftragen kleine, einzelne Betriebe vor Ort mit Abschleppen. Diese Vertragsbetriebe sind meist an der Einsatzwagen-Beschriftung erkenntlich.
Wenn man selbst nach einem Unfall oder einer Panne einen Abschleppdienst beauftragt, sollte man vor der Auftragserteilung Preis und Ziel der Fahrt, sowie die Zahlungsmodalitäten abklären. Nicht selten bestehen Abschleppdienste selbst bei kleinen Beträgen auf Barzahlung und machen ggf. ihr Zurückbehaltungsrecht geltend. Seriöse Abschleppdienste können in Deutschland zudem an der auf der Beifahrerseite deutlich aushängenden Preisliste erkannt werden. Dies ist im Gesetz, der Preisangabenverordnung (PAngV), Pflicht.
Auch muss das seriöse Abschlepp- und Pannendienstpersonal in Deutschland eine Warnkleidung nach DIN EN 471 tragen, das Einsatz-Kfz muss mit rot-weiß-gestreifter Warnmarkierung nach DIN 30710 ausgerüstet sein, sowie Absicherungsmaterial wie 75 cm hohe Leitkegel, Warnleuchten und Warndreiecke müssen bei allen Arbeiten im Verkehrsraum vom Notdienstbetrieb aufgestellt werden. Damit wird auch der Kunde an dieser Gefahrenstelle geschützt.