Diskussion:Absetzung für Abnutzung
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Änderung des Höchstsatzes der degressiven AfA von 20 % auf 30 % wurde in einem ersten Entwurf der neuen Bundesregierung im November 2005 angedacht; anders als im Lexikoneintrag eingetragen, habe ich allerdings aufgrund von Recherchen meinerseits noch keinen Nachweis gefunden, dass dies für ab 1.1.2006 angeschaffte Güter des Anlagevermögens tatsächlich bereits gilt. Bitte überprüfen, was nun stimmt.
- Gleiches Ergebnis, scheint also bisher nicht umgesetzt zu sein. --Pelz 12:40, 10. Feb 2006 (CET)
[Bearbeiten] Rechtsänderung gültig:
§ 7 EST, Absatz 2, Satz 3: "Abweichend von Satz 2 darf bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die nach dem 31.Dezember 2005 und vor dem 1.Januar 2008 angeschafft oder hergestellt worden sind, der anzuwendende Hundertsatz höchstens das Dreifache des bei der Absetzung für Abnutzung in gleichen Jahresbeträgen in Betracht kommenden Hundertsatzes betragen und 30 vom Hundert nicht übersteigen." MFG TÖ, 16.07.2006
[Bearbeiten] Leistungs-AfA?
Warum findet sich die Leistungs-Afa nicht in diesem Artikel? Wurde es nur vergessen oder gehört es thematisch nicht dazu?
- siehe dazu Abschreibung --Omi´s Törtchen ۩ - ± 08:32, 29. Nov. 2006 (CET)
[Bearbeiten] Namensänderung ?
Ich dachte immer es heisst Abschreibung für Anlagen, bin ich da veraltet oder komplett falsch ?
- AfA=Absetzung für Abnutzung. Quelle: "Creifelds Rechtswörterbuch" Verlag Beck, ISBN: 3 406 52030 8 --Pelz 21:52, 22. Dez. 2006 (CET)