Alexander von Münchhausen
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Alexander Freiherr Münchhausen (* 1813 auf Apelern, Grafschaft Schaumburg; † 4. November 1886 in Göttingen) war ein hannöverscher Staatsmann.
Er studierte in Berlin und Göttingen Recht und trat dann als Auditor in den Staatsdienst, in dem er bis 1844 bis zum Kammerrat aufrückte. Seit 1841 war er als Abgeordneter der Hoyaschen Ritterschaft Mitglied der Ersten Kammer, wo er sich zu gemäßigt aristokratischen Grundsätzen bekannte. 1847 wurde er Kabinettsrat des Königs Ernst August. Nach Rücktritt des Märzministeriums gelangte er am 26. Oktober 1850 an die Spitze der Regierung und schlug eine gemäßigt konservative Richtung ein. Er erhielt aber nach dem Regierungsantritt des Königs Georg V. am 22. November 1851 seine Entlassung.
1856 wurde er in Stade zum Abgeordneten für die Zweite Kammer gewählt. Mit Bennigsen, Windthorst u. a. setzte er weiteren Rückschritten, als sie in den Oktroyierungen von 1855 enthalten waren, und besonders den sogenannten Notgesetzen von Wilhelm von Borries entschiedenen Widerstand entgegen. Namentlich bekämpfte er auch in der Domänenfrage die Politik der Regierung und zog sich dadurch die höchste Ungnade des Königs zu. Im Frühling 1866 wurde er von der Göttinger Universität in die Kammer gewählt und suchte vergeblich das Ministerium zur Neutralität beim Deutschen krieg zu bewegen. Nach der Annexion Hannovers kehrte er aber ganz den hannöverschen partikularistischen Standpunkt hervor und hielt im norddeutschen Reichstag, dem er als Abgeordneter des Stadtkreises Hannover angehörte, am 11. März 1867 eine heftige Rede gegen die preußische Politik, welche Bismarck energisch zurückwies. 1870 wurde er sogar wegen Verdachts welfischer Umtriebe auf Befehl des Generals v. Falckenstein verhaftet und eine Zeitlang in Königsberg gefangen gehalten. Er starb am 4. November 1886 in Göttingen.
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