Altlastenkataster
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Ein Altlastenkataster ist umfassender Begriff eines Kataster, der Altlasten und altlastverdächtige Flächen erfasst. Zur Erläuterung sind hier die Begriffsdefnitionen aus dem Gesetzestext eingefügt (siehe § 2, Abs. 2, Nr. 5 und 6 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (BBodSchG) vom 17. März 1998 (BGBl. I Nr. 16 vom 24.03.1998 S. 502):
Altlasten: "... sind 1. stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen) und 2. Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stillegung einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf (Altstandorte), durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden"
Altlastverdächtige Flächen: "... sind Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit besteht."
schädliche Bodenveränderungen: "... sind Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen.")
Altlasten und Altlastenverdächtigen Flächen werden jeweils von den Umweltämtern der Länder oder auch der Kommunen erfasst und in Datenbanken gespeichert.
Welche Daten erfasst werden, regelt ebenfalls das BBodSchG:
1. "Lage, Größe und Zustand der Standorte,
2. Art, Menge und Beschaffenheit der Abfälle und sonstiger Stoffe, die abgelagert oder sonst in den Boden eingetragen worden sind,
3. Art des früheren Betriebes, der stillgelegten Anlagen oder stillgelegten Einrichtungen,
4. frühere, bestehende und geplante Nutzungen der Altlasten und altlastverdächtigen Flächen, deren Einwirkungen auf die Umwelt oder deren sonstigen Beeinträchtigungen der Bodenfunktion, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Beeinträchtigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen,
5. Personen, die früher Eigentümer, Besitzer oder Inhaber der tatsächlichen Gewalt waren oder gegenwärtig sind, und
6. die sonstigen Sachverhalte und Rechtsverhältnisse, die für die Abwehr von Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit erforderlich sind."
Sehr häufig werden Altlasten bzw. altlastverdächtige Flächen rein zufällig und/oder durch Klagen aus der Bevölkerung entdeckt. Inzwischen sind viele Umweltämter dazu übergegangen, Altlastenverdachtsflächen systematisch zu suchen und zu erfassen. Dazu werden alte topographische Karten ausgewertet (z.B. verschwundene Steinbrüche und Sandgruben, aufgefüllte natürliche Senken etc.). Dann wird versucht herauszufinden, wann diese Gruben verschwunden sind und mit welchem Material (z.B. Müll, Bauschutt) die Gruben verfüllt wurden. Andere Verdachtsflächen sind z.B. grössere Fabrikgelände, Kasernengelände, Bergwerksgelände (Schutthalden). In Zweifelsfälle müssen derartige Flächen umweltgeologisch durch Bohrungen untersucht werden. Die Datenbankprogramme lassen auch eine Priorisierung mittels Kennzahlen zu, d.h. manche Fläche können als weniger kritisch oder hochkritisch eingestuft werden. Dabei kommt es auch auf die Lage der belasteten Fläche an (z.B. Nähe Wasserschutzgebiet, Nähe zu Wohngebieten).
Die Priorisierung durch Kennzahlen stellt auch eine Orientierungshilfe bei der Dringlichkeit der Bearbeitung dar. Selbstverständlich können nicht alle Altlasten sofort saniert werden. Oft ist eine Sanierung auch nicht dringend, wenn von ihr keine unmittelbare Gefahr für Mensch und Umwelt ausgeht.
Spezielle Altlasterkataster werden auch über die Hinterlassenschaften des Bergbaus in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen geführt (z.B. wegen Abbau von Uranerzen).
Auskünfte auch an Privatpersonen sind bei hinreichender Begründung möglich, sind aber je nach Umfang der Recherche kostenpflichtig.
[Bearbeiten] Quellen
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (BBodSchG) vom 17. März 1998 (BGBl. I Nr. 16 vom 24.03.1998.
Strahlenschutzvorsorgegesetz (StrVG)