Amtliche Prüfungsnummer
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[Bearbeiten] Amtliche Prüfungsnummer (A.P. - Nr.)
ist die von dafür zuständigen staatlichen Behörden vergebene Nummer zur individuellen Kennzeichnung von Weinen oder Weinbränden, die bestimmten Qualitätskriterien genügen.
[Bearbeiten] Amtliche Prüfungsnummer (A.P. - Nr.) für Deutschen Wein
Die amtliche Prüfungsnummer ist die jedem „Qualitätwein“ bzw. „Qualitätswein mit Prädikat“ (seit 2006 auch „Prädikatswein“) nach Deutschem Weinrecht zugeteilte Nummer, die das erfolgreiche Passieren der Qualitätsweinprüfung bestätigt. Aus der zwingend auf dem Etikett anzugebenden Nummer lässt sich der Abfüllbetrieb, das Jahr der Anstellung zur Qualitätsweinprüfung sowie die laufende betriebsinterne Nummer des Weines ablesen.
[Bearbeiten] Amtliche Prüfungsnummer (A.P. - Nr.) für Deutschen Weinbrand
Die Amtliche Prüfungsnummer wird einem in der Bundesrepublik Deutschland hergestellten Weinbrand von staatlichen Qualitätsprüfungsämtern der Bundesländer jährlich nach einer analytischen und sensorischen Prüfung erteilt.
Von einer sachverständigen Prüfungskommission wird der Weinbrand verdeckt nach Farbe, Klarheit, Geruch und Geschmack beurteilt. Die höchstmögliche Punktzahl beträgt 20. Ein Erzeugnis, das weniger als 15 Punkte bekommt, darf nicht als Weinbrand auf den Markt gebracht werden.
Die amtliche Prüfungsnummer, abgekürzt A.P.-Nr., muss auf jeder Flasche sichtbar angebracht sein.
[Bearbeiten] Siehe auch
- Prüfungsnummer
- Qualitätsweinprüfung