Amtsvorsteher
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Amtsvorsteher, nach der preußischen Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 für die östlichen Provinzen der Polizeibeamte, welcher über einen Amtsbezirk (s. d.) gesetzt ist. Derselbe verwaltet insbesondere die Sicherheits-, Ordnungs-, Sitten-, Gesundheits-, Gesinde-,...
Siehe auch: Zum heutigen Amt als Organisationsform kommunaler Selbstverwaltung: Amt (Kommunalrecht)
In der heutigen Kommunalverwaltung wird der Amtsvorsteher nur noch (wieder) in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein benutzt. In Mecklenburg-Vorpommern bezeichnet der Begriff den Leiter der Amtsverwaltung, der gleichzeitig auch Vorsitzender des Amtsausschusses ist; in Schleswig-Holstein ist er nur dessen Vorsitzender.
Eine modernere Bezeichnung ist Behördenleiter.