Anwaltschaftlicher Journalismus
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Als anwaltschaftlicher Journalismus wird eine journalistische Tätigkeit bezeichnet, die sich der parteiergreifenden Darstellung von Standpunkten widmet, die in den Medien unterrepräsentiert sind. Dabei kann es um die Interessen von Minderheiten gehen, durchaus aber auch um die von (machtlosen) Mehrheiten (z.B. Frauen, Arbeiter), deren Standpunkte in den Medien unverhältnismäßig wenig Gehör finden. Eng verknüpft ist diese Form des Journalismus mit dem Konzept der Gegenöffentlichkeit. Bei dem "anwaltschaftlichen Journalismus" handelt es sich um eine Form von Meinungsjournalismus, da er die Position der Neutralität aufgibt.
Definition des anwaltschaftlichen Journalismus nach Dr. Wolfgang Langenbucher, emeritierter Universitätsprofesser der Publizistik Kommunikationswissenschaften an der Universität Wien: "Wenn das politische System die Kommunikation dominiert, kommt es notwendig zu Defiziten. Die neue Verantwortung der Medien liegt dann in einer kompensatorischen, einer anwaltschaftlichen Rolle. Journalisten können und müssen jenen zum Wort, zur Öffentlichkeit, verhelfen, die zwar Argumente aber keine Macht haben."
[Bearbeiten] Vertreter
Als Paradebeispiel gilt in Österreich beispielsweise Victor Adler, Sozialdemokrat Gründer der Wochenschrift Gleichheit und der Tageszeitung Arbeiter-Zeitung, einem anfangs klassenkämferischen Organ, das später Parteizeitung der SPÖ wurde.
Ein weiterer Vertreter, wenn auch Gegner Victor Adlers, war Karl Freiherr v. Vogelsang, der unter Anderem für Das Vaterland schrieb, und später die Monatsschrift Christlich Soziale Reform gründete. Er wandte sich unter anderem gegen die Ideen der Märzrevolution, gegen freies Eigentum und Freihandel, ist aber auch umstritten wegen antisemitischer Äußerungen.