Anwaltshotline
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1998 kam mit der Anwaltshotline eine neue Form der Rechtsberatung in den Markt. Ratsuchende wurden deutschlandweit über eine Mehrwertnummer, bis Ende 2005 mit der Vorwahl "0190", seit 2006 beginnend mit "0900" direkt mit einem Rechtsanwalt verbunden.
Es dauerte nicht allzu lange und die Presse nahm sich des Themas an. Der Begriff Anwaltshotline wurde irgendwann in einem der ersten Presseberichte geprägt und dann von den sonstigen Medien übernommen.
Die Anwaltshotline wurde von Beginn an von den Gegnern der telefonischen Rechtsberatung bekämpft. Die Betreiber wurden wettbewerbsrechtlich auf Unterlassung in Anspruch genommen und regelmäßig gingen die Prozesse auch verloren. Nach Ansicht der Gerichte kollidierte der Betrieb einer solchen Anwaltshotline mit dem anwaltlichen Berufsrecht.
Im Herbst 2002 bestätigte der Bundesgerichtshof in zwei Urteilen, dass die Rechtsberatung per Telefon via Mehrwertnummer zulässig sei.
Von den Initiatoren des Jahres 1998 ist heute nur noch Justitia Direct im Markt. Die sonstigen Hotlines kamen erst nach den positiven Urteilen des BGH in dieses Marktsegment.
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